Teilnahme am Religionsunterricht eines anderen Bekenntnisses
Schüler, für die Ethik oder ein Religionsunterricht des eigenen Bekenntnisses nicht angeboten wird, können auf Antrag am Religionsunterricht teilnehmen.
In diesem Fall stellt der Schüler einen Antrag auf Teilnahme am entsprechenden Unterricht.
Die Religionslehrkraft erklärt ihr Einverständnis, die Kirche und die Schulleitung genehmigen die Teilnahme. Die Genehmigung ist an den Fachbeauftragten Herrn Piendl delegiert.
Wichtig: Der Antrag muss im Original im Schülerbogen abgelegt werden. Dies dient z.B. der Nachvollziehbarkeit, warum ein evangelischer Schüler einen Note in katholischer Religion erhält.
Im Zeugnis wird folgende Fußnote eingefügt, die den Sachverhalt erläutert:
"Aus schulorganisatorischen Gründen konnte der Religionsunterricht des eigenen Bekenntnisses nicht angeboten werden. Der Schüler nahm daher auf Antrag am Religionsunterricht eines anderen Bekenntnisses bzw. an Ethik teil."
Der Antrag findet sich unter Formulare&Downloads/Formulare für die Klassenleitungen in Haus1.