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BSZ Matthäus Runtinger

Umgang mit Asyl, Asylbewerbern, Flüchtlingen und Fördermöglichkeiten

Welche zusätzlichen Verwaltungsarbeiten fallen an? Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

1. Festlegung Status:

Bitte stellen Sie sicher, dass Schülerinnen und Schüler mit Asyl- /Fluchthintergrund auch als solche in der ASV erfasst werden, denn nur dann kann gewährleistet werden, dass diese Schüler bei entsprechenden Angeboten berücksichtigt werden!

Es werden folgende Fallgruppen unterschieden:

AU= Aussiedler
AY = Asylberechtigte
AYB = Asylbewerber
KF = Kriegsflüchtling
AS = Ausländer (nicht Asylbewerber)
SO = Sonstiger Zuzug

Außerdem müssen minderjährige Schülerinnen und Schüler mit Asyl-/Fluchthintergrund von der Schule an die Stadt Regensburg gemeldet werden, da diese von der Regierung einen finanziellen Zuschuss für die Beschulung erhält.

Es empfiehlt sich bei Schülerinnen und Schülern mit Staatsangehörigkeit außerhalb der EU eine Kopie der Ausweis- und Aufenthaltsdokumente zu verlangen oder zu fertigen und im Schülerbogen abzulegen. Wichtig ist vor allem, nachvollziehen zu können, wann die Schülerin bzw. der Schüler erstmals in die BRD zugezogen ist.

Achtung: Es besteht keine Verpflichtung für die Schule oder Lehrkräfte fehlende Aufenthaltsberechtigungen zu prüfen oder gar an die Ausländerbehörde zu melden. Der schulische Bildungsauftrag hat hier Vorrang vor Meldepflichtsverletzungen.

2. Antrag auf Befreiung von der Leistungserhebung und Notengebung in der 10. Jahrgangsstufe aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse

Was sind die Voraussetzungen?

  • Die deutschen Sprachkenntnisse reichen nicht aus, um die Leistungsnachweise im erforderlichen Umfang inhaltlich zu erfassen und 
  • zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Fachklasse ist der gewöhnliche Aufenthalt erstmals nicht länger als 48 Monate in einem europäischen Land mit Amtssprache Deutsch begründet
  • Kopie des Nachweises der erstmaligen Einreise in ein europäisches Land mit Amtssprache Deutsch muss vorgelegt werden
  • Alternativ kann eine Bestätigung der erstmaligen Einreise in Deutschland von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt werden (sh. Anlage zum Antrag)

Die erteilte Befreiung …

  • ist nur in der 10. Jahrgangsstufe möglich
  • bezieht sich auf alle Fächer dieser Jahrgangsstufe 
  • bedeutet, dass die Leistungserhebungen mitzuschreiben sind und im Anschluss von der Lehrkraft korrigiert und mit dem Schüler in einem Einzelgespräch besprochen werden
  • bringt mit sich, dass auch das Jahreszeugnis keine Noten enthalten wird, sondern ein Wortgutachten bezüglich des Leistungsstandes bzw. der Lernfortschritte sein wird.
  • erlaubt (im Rahmen des pädagogischen Ermessens der unterrichtenden Lehrkraft) den Schülern im Unterricht den PC und in Ausnahmefällen auch das Smartphone nutzen zu dürfen, um Übersetzungsprogramme einzusetzen.

Das Antragsformular mit Anlage finden Sie hier!
(Interne Homepage/ Downloads & Formulare/ Formulare für die Klassenleitungen)

Vorgehen am Schuljahresende:

  • Die Schüler erhalten ein Zeugnis ohne Noten, in dem die Zeugnisbemerkung „SF01“ aufgeführt wird. Dies hat den Hintergrund, dass ersichtlich sein soll, welche Fächer in dem Schuljahr besucht wurden
  • Zusätzlich erhalten die Schüler eine vorgefertigte Bescheinigung des Leistungsstandes, welche vom Sekretariat an die Klassleiter versandt wird; diese soll dann in Absprache mit den unterrichtenden Lehrkräften erstellt werden. 
  • Der Klassleiter unterzeichnet diese Bescheinigung!

3. Verlängerung der Ausbildungszeit


Unter gewissen Voraussetzungen besteht nach Antragstellung bei der IHK die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verlängern. Da die Schüler zum Teil verspätet eingetreten sind bzw. die Erreichung des Ausbildungszieles schon zum jetzigen Zeitpunkt gefährdet ist, könnten die Schüler auf diese Weise die 10. Klasse wiederholen. Für den Antrag ist eine Stellungnahme der Schule (Klassenleiter/JAS) und das Einverständnis des Betriebes notwendig! Weitere Infos hierzu bei Judith Maier.