Weitergabe von Noten/Datenschutz
Wann kann die Schule Noten von Schülern an Dritte geben, Notenbescheinigungen oder Notenübersichten ausstellen, an wen Notenauskunft erteilen?
Grundsätzlich ist keine Weitergabe von Noten an Dritte möglich.
Ausnahmen sind:
- Der Ausbildungsbetrieb
Der Ausbildungsbetrieb kann in begründeten Fällen über die Noten informiert werden. Bei einer Gefährdung des Ausbildungsziels ist er zwingend zu informieren.
Achten Sie darauf, dass die Noten die berechtigte Person (z. B. Ausbilder) erhält. Brief mit Hinweis „persönlich“ versenden, nicht an die allgemeine Postanschrift senden.
Eine allgemeine Aufforderung generell die Noten aller Auszubildenden, z.B. zum Halbjahr, mitzuteilen, lehnen wir ab, da die BSO kein Zwischenzeugnis vorsieht. - Die IHK zum Zwecke der Ausbildungsverkürzung
- Die OTH für Schüler mit Verbundstudium Steuern
Bei allen weiteren begründeten Einzelfällen geben Sie eine Notenübersicht immer direkt an den Schüler, z. B. für Nachhilfe.
Am einfachsten ist es, wenn der Schüler die Übersicht selbst erstellt und die Lehrkraft lediglich die Richtigkeit mit Unterschrift und Stempel bestätigt.
Alternativ ist es möglich ein PDF aus AtlantisWeb für den Schüler auszudrucken oder aus Atlantis den Notenbogen.
Für abh-Maßnahmen finden Sie hier auch das externe Formular des Drittanbieters.
Sollte dies ausnahmsweise nicht genügen, erstellt das Sekretariat auf Anfrage durch die Klassenleitung über eine Briefvorlage in Atlantis eine Bescheinigung der Noten. Eine Kopie bitte im Schülerbogen ablegen.
Geben Sie keine Noten, auch nicht in der Klasse, öffentlich bekannt, selbst wenn Schüler dies befürworten.