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BSZ Matthäus Runtinger

Exkursion/ Lehrwanderung/ Studienfahrt/ Projekt

Welche Ausflüge und Unternehmungen kann ich mit Schülern meiner Klasse machen? Was ist erlaubt, was geht nicht?

Regelung zur Auswahl von Zielen am Wandertag

Antragsformular unter Downloads&Formulare/Anträge für die Klassenleitung in Haus 1  oder hier.

Grundsätzlich gibt es bei der Auswahl von Zielen am Wandertag keine Einschränkungen, sofern sie nicht unserem Bildungs- und Erziehungsauftrag entgegenstehen.

Bestimmte Unternehmungen, z.B. sportliche wie Schwimmen, Klettergarten oder Bouldern, sind mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko verbunden. Grundsätzlich können auch diese Unternehmungen durchgeführt werden, wenn dabei bestimmte Sicherheitskriterien und -vorschriften eingehalten werden.

Der Besuch von Trampolinparks ist aufgrund der erhöhten Verletzungsgefahr dagegen untersagt.

Allgemein werden pädagogisch wertvolle Inhalte empfohlen.

Lehrkräfte, die mit einer Klasse zum Baden, Schwimmen etc. gehen, müssen über den Rettungsschwimmer Bronze verfügen (Mindestanforderung); der Badeplatz muss geeignet sein; die SchülerInnen müssen schwimmen können; Aufsicht am Ufer muss sichergestellt sein. Bestätigungen der Erziehungsberechtigten über die Schwimmfähigkeiten der Tochter/des Sohnes sind aufgrund von Fehleinschätzungen nur bedingt ausreichend! Die Lehrkraft sollte sich selbst vergewissern.

Für Klettergarten, Bouldern, Radwanderungen oder Skiausflüge etc. gilt analog, dass geeignete Sicherheitsvorkehrungen und notwendige Sicherheitsstandards (entsprechende Ausrüstung, sachkundige ggf. ausgebildete Betreuer des kommerziellen Veranstalters usw.) eingehalten werden. Werden diese erfüllt, ist sich die Klasse einig und fühlt sich die Lehrkraft dazu im Stande, können derartige Unternehmungen durchgeführt werden. Kein Schüler darf dabei zu irgendetwas gezwungen werden. D. h., z.B. mit zum Klettergarten gehen, ist in Ordnung, aber der einzelne Schüler muss vor Ort nicht klettern.

Unternehmungen mit einem gewissen Sicherheitsrisiko bleiben letztlich immer Einzelfallentscheidung, die die Klassenleitung treffen muss.
Mehrstündige oder eintägige Exkursionen und Wanderungen genehmigt die Abteilungsleitung. Mehrtägige Fahrten werden von der Schulleitung genehmigt.

Wichtig!
AL und SL genehmigen zwar die Exkursionen bzw. Fahrten, die einzelne Lehrkraft ist damit aber nicht aus der Verantwortung für die Schutzbefohlenen entlassen!