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BSZ Matthäus Runtinger

Leistungsnachweise an Ausbilder oder EZB herausgeben

Stand: 13.12.2023

Ausbilder oder Erziehungsberechtigte können Leistungsnachweise zur Einsicht anfordern. Zudem haben sie das Recht auf unentgeltliche Anfertigung von Kopien ihrer Prüfungen samt Korrekturanmerkungen. (vgl. § 12 BSO; Art. 41 BaySchO; Art. 15 DSGVO; KMS vom 30.10.2023)

Um dies geregelt abzuwickeln und auch unsere Urheberrechte an den Aufgaben zu schützen, gilt ab sofort folgende Vorgehensweise.

1. Der Antrag auf Einsicht in die Leistungsnachweise muss immer schriftlich per E-Mail erfolgen, damit klar ist, welche Person den Anspruch geltend macht. Auf berechtigte Person sowie auf E-Mail-Adresse achten: Es darf keine allg. E-Mail-Adresse verwendet worden sein, wie z. B. info@heinrich-kg.de. Für jede Einsichtnahme muss ein extra Antrag erfolgen. Eine generelle Einsicht auf alle Leistungsnachweise muss über die Schulleitung abgeklärt bzw. genehmigt werden.

2. Die Lehrkraft erstellt eine digitale Kopie des Leistungsnachweises in PDF-Format (Scannerfunktion am Drucker in den Vorbereitungszimmern oder am Kopierer im LZ nutzen).

3. Die Lehrkraft antwortet per E-Mail auf den Antrag. Die Abteilungsleitung wird in Cc gesetzt. Die digitale Kopie des Leistungsnachweises in PDF-Format wird an die E-Mail angehängt. Hier ein möglicher Mustertext für die E-Mailantwort an den Ausbilder:

"Sehr geehrte Ausbilderin, sehr geehrter Ausbilder,

wir stellen Ihnen auf Ihren Antrag hin Leistungsnachweise von Frau Barbara Musterschülerin, Klasse xxxx zur Einsichtnahme zur Verfügung. Wir freuen uns, dass Sie sich für die Leistungen Ihrer Auszubildenden an der Berufsschule interessieren, da wir als duale Partner in der Berufsausbildung gemeinsam für den Ausbildungserfolg verantwortlich sind.

Wir weisen darauf hin, dass die erstellten Aufgaben urheberrechtlich geschützt sind. Die Verwendung für eigene Zwecke, die Speicherung, die Kopie oder Vervielfältigung, insbesondere die Aufnahme in von Ausbildungsunternehmen geführte Sammlungen ist ausdrücklich untersagt. Kopien der Prüfungsarbeiten dürfen nur zur Überprüfung der Klausurbewertung verwendet werden und müssen danach vernichtet werden.

Für ein Gespräch stehen wir Ihnen gerne nach Vereinbarung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen"

Hinweis: Es kann statt/vor dem formalen Schritt der Versendung der Unterlagen per E-Mail ein Sprechstundentermin zur persönlichen Einsichtnahme vereinbart werden.