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BSZ Matthäus Runtinger

Nachholtermine für Leistungsnachweise

Auch schriftlich einfach möglich

Standardschreiben über Sekretariat anstoßen. Muster unter Formulare&Downloads

Die neue BSO enthält keine Aussagen mehr zu Nachholterminen. Wir wenden die alte Regelung der BSO weiterhin an: Versäumt ein Schüler einen Leistungsnachweis, muss er einen Nachholtermin erhalten. Versäumt er diesen ebenfalls - egal ob schuldhaft oder nicht - kann(!) er einen weiteren erhalten. Kann ein Schüler trotz angebotenem Nachholtermin keine drei Leistungsnachweise vorweisen, erhält er die Bemerkung E=Entfällt mangels Leistungsnachweises" statt einer Zeungisnote.

Über das Sekretariat kann nun ein Standardschreiben an den Schüler und optional an das Ausbildungsunternehmen (Freistellung für den Termin) versendet werden. Dazu müssen folgende Angaben erfolgen:

  • Fach, Art (Schulaufgabe oder Stegreifaufgabe), Datum der versäumten Leistungsfeststellung
  • Datum und Uhrzeit des Nachholtermins
  • Zimmernummer für den Ort der Nachholung.

Im Zweifelsfall kann das Schreiben auch als Einschreiben versendet werden. Ein Muster findet sich hier.

Beachten Sie bitte, dass zwar grundsätzlich mehrere Leistungsnachweise am gleichen Tag erhoben werden können, die Anzahl jedoch immer mit pädagogisches Augenmaß festgelegt werden muss, die im Zweifel einer externen Beurteiung standhält.

Die schriftliche Vorgehensweise empfiehlt sich auch, wenn eine Abteilung einen Sammeltermin für mehrere Schüler festlegen will. 

Wenn das Schreiben an die Schüler direkt gegeben werden soll, empfiehlt es sich, den Empfang auf einer Kopie bestätigen zu lassen.