Anzahl der Noten
Stand: 01.12.2010
Anzahl der Noten
Für eine Zeugnisnote sind mindestens drei Leistungsnachweise nötig (§ 12 BSO).
Die Lehrerkonferenz hat mit Beschluss vom 08.04.2008 festegelegt, dass an unserer Berufsschule folgende zusätzliche Mindestvoraussetzungen gelten:
Einstündige Fächer
Mindestens 1 Schulaufgabe und mindestens 2 mündliche Leistungen
Mehrstündige Fächer
Mindestens 2 Schulaufgaben und mindestens 2 mündliche Leistungen
Wenn ein Schüler keine oder zu wenig Noten für eine Zeugnisnote hat (siehe Fehlende Noten), tragen Sie bitte die zutreffende Abkürzung im Notenblatt ein. Der Schüler erhält dann einen entsprechenden --> Zusatz zur Note.
Für die Anzahl der Noten gilt lt. Beschluss der Lehrerkonferenz vom 13.09.2010 zusätzlich, dass bei Eintritt des Schülers im zweiten Schulhalbjahr oder bei einer längeren Erkrankung zum Schuljahresende die Anforderungen der BSO zur Bildung einer Zeugnisnote genügen. Konkret bedeutet dies, dass auch in mehrstündigen Fächern (s .o.) in diesen Ausnahmefällen drei Leistungsnachweise statt vier ausreichen (siehe auch Fehlende Noten).