BS3 - Logo
BSZ Matthäus Runtinger

Fehlende Noten

Stand: 07.12.2016, aktualisiert auf ASV-Zeugnisbemerkungen 01.06.2023

Fehlende Noten wegen Krankheit

(Die Regelungen der BSO in der Fassung vor dem 01.08.2016 gelten vorerst weiter)

  1. Versäumt ein Schüler einen Leistungsnachweis schuldhaft, erhält er die Note 6.
  2. Versäumt ein Schüler einen Leistungsnachweis wegen Krankheit entschuldigt, muss er einen Nachtermin erhalten
    [§ 40 BSO alt (7), 1]
  3. Versäumt er auch den Nachtermin entschuldigt, so 'kann eine Ersatzprüfung angesetzt werden.' [§ 40 BSO alt (7), 2]

Es empfiehlt sich in schwierigen Fällen eine schriftliche Mitteilung über Ort, Zeit und Prüfungsumfang.
Versäumt ein Schüler so viele Leistungsnachweise, Nachtermine und eventuelle Ersatzprüfungen entschuldigt, dass er nicht die Mindestanzahl an Leistungsnachweisen für eine Zeugnisnote hat, erhält er als Abkürzung im Notenblatt ein K = 'Die Benotung im Fach XY entfällt mangels Leistungsnachweises.' 

09.04.2019

Fehlende Noten wegen spätem Schuleintritt

Wenn ein Schüler verspätet in die Berufsschule eintritt, hat er für eine Zeugnisnote evtl. eine zu geringe Anzahl an Noten, da

  1. das Fach bzw. Lernfeld bereits abgeschlossen ist und nicht mehr unterrichtet wird.  Das Fach kann nicht benotet werden, wenn der Schüler die Leistungsnachweise nicht nachholt oder
  2. die Leistungsnachweise bereits abgeschlossen sind.  Die Lehrkraft entscheidet, ob eine Nachholung der Leistungsnachweise möglich und sinnvoll ist. 

    Diese Fälle werden nur bei einem Jahreszeugnis auftreten, können sich jedoch auf das Abschlusszeugnis auswirken, wenn das Fach dorthin übernommen wird.

    Das Fach wird im Notenblatt mit der Zeugnisnote K =  Keine Noten und als Bemerkung im Zeugnis "Die Benotung im Fach XY entfällt mangels Leistungsnachweises." ausgewiesen. 

    Die bisherige Regelung, dass das Fach nicht im Zeugnis (galt auch für das Abschlusszeugnis) erscheint, entfällt, da "E" keine Auswirkungen mehr auf den Notendurchschnitt hat.