BS3 - Logo
BSZ Matthäus Runtinger

Englisch-Note für Mittleren Schulabschluss

Stand: 25.07.2024

Auszug aus der BSO, § 18
"Durchschnittsnote, erfolgreicher Hauptschulabschluss, mittlerer Schulabschluss

Absatz (2):...
2 Die geforderten Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Pflichtunterrichts entsprechen müssen, werden
nachgewiesen durch die Note 'ausreichend' in diesem Fach

  • im Abschlusszeugnis einer Mittelschule (erfolgreicher oder qualifizierender Abschluss der Mittelschule) oder
  • im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder 10 eines Gymnasiums mit Englisch als erster Fremdsprache, Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 eines Gymnasiums mit Englisch als zweiter Fremdsprache, einer Realschule, einer Wirtschaftsschule oder einer Schule besonderer Art oder
  • im Zeugnis über den Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule und für den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss (§ 28 Abs. 6 der Mittelschulordnung) oder
  • im Abschlusszeugnis der Berufsschule.

3 Die geforderten Englischkenntnisse werden ferner nachgewiesen

  • durch ein vom Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall anerkanntes Englisch-Zertifikat.
    (Wie bei uns an der Schule durch die Zertifikatsprüfung II möglich. Achtung: Ab dem Schuljahr 2015/16 ist aufgrund einer Neufassung der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (KMK-Konferenz vom 12.03.2015) nur noch die Stufe II ausreichend! (KMS vom 27.10.2015)

4 Einzelfallentscheidungen nach Satz 3 obliegen den Regierungen; sie können in Fällen besonderer Härte den Nachweis ausreichender
Kenntnisse einer anderen modernen Fremdsprache als Ersatz für Englisch genehmigen."

Hinweis: Dafür ist ein Antrag an die Regierung der Oberpfalz über die Schulleitung nötig! 

Vorgehen zur Antragstellung

  • Schriftlicher Antrag anhand eines Formulars (abrufbar unter Start – Zuerkennung mittlerer Schulabschluss BS und BFS - Antrag (bayern.de)) auf Anerkennung einer anderen modernen Fremdsprache als Englisch für die Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses.
  • Grundsätzlich gilt auch die Muttersprache als moderne Fremdsprache (sind im Prinzip alle lebendigen/gesprochenen Sprachen; die Regierung entscheidet)
  • Einzureichen des Antrags über die Klassenleitung bei der Schulleitung (Stellvertretender Schulleiter) und diese leitet den Antrag an die Regierung der Oberpfalz weiter
  • weitere Informationen dazu findet man unter Mittlerer Schulabschluss der Berufsschule/Berufsfachschule; Beantragung der Anerkennung einer anderen modernen Fremdsprache als Ersatz von Englisch - Regierung von Oberbayern
  • Mit vorzulegen sind:
    • das jeweils letzte bzw. die letzten Zeugnisse aus dem Herkunftsland in beglaubigter Übersetzung als Nachweis über mindestens ausreichende Kenntnisse in der anderen modernen Fremdsprache, die einem Leistungsstand eines fünfjährigen Pflichtunterrichts entsprechen.
    • eine schriftliche Aussage des Antragstellers/der Antragstellerin darüber, in welchen Fremdsprachen er/sie im Herkunftsland unterrichtet wurde und über welchen Zeitraum er/sie an diesem Fremdsprachenunterricht teilnahm, falls das nicht aus den Zeugnissen hervorgeht.
  • Wichtig: Der Antrag kann erst am Ende des letzten Ausbildungsjahres gestellt werden, wenn alle Noten feststehen, weil dann erst klar ist, ob der benötigte Notenschnitt erreicht werden kann.
  • In der Regel bekommen diese Schülerinnen/Schüler ihr „normales“ Abschlusszeugnis, das bei positivem Bescheid der Regierung dann später wieder eingetauscht wird gegen eines das den MiSchAb bescheinigt.