Kopie und Zweitschrift eines Zeugnisses
Stand: 28.07.2015
Ein Zeugnis darf normalerweise nur einmal ausgestellt werden. Im Verlustfall muss der Schüler eine Kopie schriftlich beantragen und im Antrag versichern, dass er das Zeugnis verloren hat. (Ablage im Schülerbogen)
Der Schüler erhält eine Kopie der unterschriebenen Kopie (die im Schülerbogen liegt) mit entsprechendem Aufdruck.
Eine erneute Ausstellung eines Originalzeugnisses darf lt. KMS vom 27.10.2014 nur in folgenden Fällen erfolgen:
- Verlust Originalzeugnis
- Änderung Nachnamens aufgrund von Adoption
- Änderung des Vornamens aufgrund Transsexuellengesetzes
Vorgehen:
- Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag mit Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.
- Das Zeugnis wird aus Atlantis erstellt. Dabei wird vor die Unterschriften ein „gez." gesetzt, die Unterschriften unter das Zeugnis brauchen nicht mehr eingeholt werden.
- Das Zeugnis erhält folgenden Stempel:
Diese Ausfertigung tritt an die Stelle
des Abschluss-/Entlassungszeugnisses vom dd.mm.yyyySchulleiter
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Ort, Datum M. Soderer, OStD
Achtung: Das Zeugnis wird 2 x gesiegelt (einmal das Zeugnis und einmal der Stempel).
- Kopie des vom SL unterschriebenen Zeugnisses erstellen
- Ablage der Kopie der Zweitschrift, des Antrages und der Ausweiskopie im Schülerbogen.