Prüfungswiederholer - Welches Zeugnis?
Stand: 05.07.2010
Entlassungs- oder Abschlusszeugnis bei Prüfungswiederholern
Erhält ein Prüfungwiederholer ein neues Entlassungs- oder Abschlusszeugnis muss der Schüer das alte Zeugnis vorlegen.
Das alte Zeugnis wird nun mit einem Stempelaufdruck versehen.
Die Klassenleitung bringt auf dem alten Zeugnis mittels eines Stempels (im Sekretariat erhältlich) folgenden Vermerk an:
'Das Abschlusszeugnis vom Schuljahr 20xx/yy wird ersetzt durch das Abschlusszeugnis vom tt.mm.jjjj.'
Eine Kopie des alten Zeugnisses mit Stempel und die Kopie des neuen Zeugnisses werden im Schülerbogen abgelegt.
Dies ist eine wesentliche Vereinfachung, da der Schüler zunächst ein Abschlusszeugnis, wie alle anderen erhält und nachträglich kein Jahreszeugnis für das alte Schuljahr mehr erstellt werden muss, wenn der Schüler nach der nicht erfolgreichen Kammerprüfung erneut zur Schule geht. Das alte Zeugnis mit Stempelaufdruck dient dem Schüler nun zum Nachweis für den Besuch der (alten) 12. Jahrgangsstufe.