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BSZ Matthäus Runtinger

Zeugnis für beurlaubte Schüler z. B. in EZ

Hinweise zur Zeugniserstellung für beurlaubte Schüler

Stand: 25.07.2024

Laut der Schulaufsicht der Regierung der Oberpfalz erhalten alle Schüler ein Zeugnis, auch wenn diese das ganze Schuljahr bzw. teilweise im Schuljahr aufgrund von Elternzeit, Mutterschutz oder Ausbildung in Teilzeit z. B. beurlaubt waren.

Die Schüler in Elternzeit erhalten ein Jahreszeugnis ohne Noten. Diese entfallen mangels Leistungsnachweise. Es erscheint kein entsprechender Vermerk im Zeugnis bzgl. Elternzeit. Jedoch muss eine "neutrale" Zeugnisbemerkung zu Mitarbeit und Verhalten erfolgen, wie z. B. "Die Mitarbeit war angemessen. Das Verhalten war ordnungsgemäß." oder ähnliches. Alle Schultage werden als entschuldigte Fehltage angesehen und dementsprechend eingetragen.

Schüler, die wegen einer Teilzeitberufsausbildung beurlaubt wurden, erhalten auch ein Jahreszeugnis teilweise mit und ohne Noten (dies entfallen teilweise mangels Leistungsnachweise). Hier erscheint folgende Bemerkung im Zeugnis: "Aufgrund einer Ausbildung in Teilzeit wurde der Unterricht in den Fächern [Fach1], [Fach2], … nicht besucht, daher entfallen die Noten in diesen Fächern mangels Leistungsnachweises (§ 13 Abs. 6 BSO)." Weiter muss auch eine "neutrale" Zeugnisbemerkung zu Mitarbeit und Verhalten erfolgen, wie z. B. "Die Mitarbeit war angemessen. Das Verhalten war ordnungsgemäß." oder ähnliches. Alle Schultage werden als entschuldigte Fehltage angesehen und dementsprechend eingetragen.

Bei weiteren Fragen oder sollte ein Abschlusszeugnis bei beurlaubte Schüler anstehen, bitte mit Zimmer 102 Kontakt aufnehmen.