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BSZ Matthäus Runtinger

Zeugnisausgabe - nur an Schüler oder mit Vollmacht

Stand: 03.08.2015

Ein Zeugnis darf nur an den Schüler selbst oder einen Bevollmächtigten ausgehändigt werden.

Die Vollmacht ist im Schülerbogen abzulegen.

Die Weitergabe an andere, unberechtigte Dritte ist aus Gründen des Datenschutzes nicht zulässig. Dazu gehört z. B. auch die zuständige Stelle, also z. B. die IHK.

Zeugnisse, die bis zum letzten Schultag nicht ausgegeben werden können, müssen im Sekretariat hinterlegt werden.