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BSZ Matthäus Runtinger

Zeugnisnoten bei Halbjahresklassen

Zeugnisnoten bei Halbjahresklassen

Stand: 07.12.2016 

Notenbildung bei "Verkürzern"

Für Entlassungs- oder Abschlusszeugnisse zum Halbjahr (Verkürzer) gilt die Ausnahme, dass die 'Zeugnisnote aus den Noten der Leistungsnachweise des vorangegangenen und des laufenden Schuljahres gebildet' wird (§ 17 BSO (2)1). Die Berechnung erfolgt erneut auf der Basis aller Einzelnoten. 

Werden in einem Fach in einer Halbjahresklasse keiner Noten mehr erhoben, errechnet sich die Zeugnisnote aus den Noten des vorangegangenen Schuljahres und ist damit mit der alten Zeugnisnote identisch.

Anders verhält es sich, wenn ein lehrplanmäßig vorgesehens Fach nicht mehr angeboten wird. In diesem Fall muss das Fach mit N für "nicht angeboten" ausgewiesen werden. Dies kann nur dann der Fall sein, wenn aufgrund von Lehrermangel das Fach nicht unterrichtet werden kann. (Hilfsweise bietet es sich an, ein mehrstündiges Fach zu kürzen und dafür ein anderes Fach doch lt. Stundenplan zu unterrichten)