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Dienstleistungen

Werbeanlagen

Beschreibung

Als Werbeanlagen gelten entsprechend der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (wie z.B. auf Fassaden gemalte oder aufgebrachte Schriftzüge und Logos, Schilder, Leuchtschriften, Ausleger, Fahnenmasten, Sammelhinweistafeln, Werbestelen, Plakattafeln).

Wir beraten Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten sowie die Genehmigungsfähigkeit von Werbeanlagen. 

Wichtige Hinweise

Rechtliche Vorgaben und Verfahrensübersicht für Werbeanlagen und Sondernutzung für Warenauslagen

Bitte beachten Sie:
Bei Errichtung, Anbringung oder Änderung von Werbeanlagen an Baudenkmälern oder innerhalb denkmalrechtlicher Ensembles ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Kontakt

Jörg Reich

Bauordnungsamt
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Str. 1
Zimmer: 3.085
93047 Regensburg

(0941) 507-3636
(0941) 507-4639
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRncmVvSi5oY2llUg==

Antonia Schneider

Bauordnungsamt
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Straße 1
Zimmer: 3.083
93047 Regensburg

(0941) 507-5633
(0941) 507-4639
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRhaW5vdG5BLnJlZGllbmhjUw==