Kulturpreis und Kulturförderpreise
Bewerbungskriterien neu und offen formuliert
Kulturpreis für überragende Leistung im Kulturbereich
Der Kulturpreis wird an Persönlichkeiten und Institutionen vergeben, die sich in hervorragender Weise um das kulturelle Leben der Stadt Regensburg verdient gemacht haben. Der Preis ist die Auszeichnung für ein besonderes Lebenswerk oder eine überragende Leistung im Kulturbereich.
Kulturförderpreise für den künstlerischen Nachwuchs: Änderung der Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regenburg
Die 1971 geschaffenen Kulturförderpreise werden unter Berücksichtigung des künstlerischen Nachwuchses an Einzelpersonen, Gruppierungen oder Vereinigungen verliehen, die das kulturelle Leben in der Stadt Regensburg gestalten und fördern.
Mit Beschluss des Stadtrats vom 25. Juli 2024 wurde die Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regenburg und somit auch die Voraussetzungen zur Verleihung des Kulturpreises und der Kulturförderpreise geändert.
Denn Kunst und Kultur zeichnen sich nicht nur durch eine Vielfalt und Diversität an Arbeitsweisen und Menschen aus, sondern das Aufgreifen von ästhetischen, wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen, die neue Perspektiven für zukünftige Positionen bieten, prägen ihre Methoden und Arbeitsweisen. Gerade zeitgenössische Ansätze zielen verstärkt darauf ab, Disziplinen wie Sparten kollaborativ zu vernetzen, um Möglichkeiten für starke wechselseitige Impulse zwischen etablierten Forschungsfeldern in den Künsten, Gestaltung und Wissenschaften zu schaffen. Sie repräsentieren eine Ästhetik der Veränderung, die an inter- wie transdisziplinäre Schnittstellen anknüpft und in experimenteller Weise Zukunftshorizonte eröffnet.
Auch die Einreichungen für den Kulturpreis wie die Kulturförderpreise der Stadt Regensburg spiegeln diese Tendenzen in künstlerischer Praxis wie akademischer Lehre wider. Deshalb erweitert und definiert die Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regensburg in § 7 Abs. 1 die aufgeführten Gebiete:
„Der Kulturpreis und die Kulturförderpreise werden jährlich verliehen für Leistungen in den Sparten der bildenden, darstellenden, ausübenden und angewandten Künste und deren angrenzenden Disziplinen, wie insbesondere beispielsweise Literatur, Musik, Malerei und Bildhauerei, Grafik, Fotografie und Film, Theater und Tanz, Architektur, Baukultur und Design, aber auch in zeitgenössischen Bereichen wie beispielsweise medienbasierten, transdisziplinären und prozessorientierten Kunstformen oder installativen, ortsbezogenen und performativen Praktiken.“
Zudem hat der Kulturbeirat den Vorschlag eingebracht, das Profil der Kulturförderpreise als Auszeichnung für den künstlerischen Nachwuchs zu schärfen und mit einer verbindlichen Altersgrenze von maximal 34 Jahren konkret festzulegen. Ziel ist es, vielversprechende Talente, die über außergewöhnliche Begabung verfügen und auch für die Zukunft bedeutsame Leistungen erwarten lassen, am Beginn ihrer Karriere zu unterstützen. Des Weiteren wurde festgehalten, die geografischen Voraussetzungen nicht nur auf den Wohnsitz zu reduzieren, sondern um den Wirkungskreis des künstlerischen Schaffens der jeweiligen Einzelpersonen, Gruppierungen oder Vereinigungen zu ergänzen. Die neuen Regelungen der Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regensburg in § 7 Abs. 3 lauten wie folgt:
„Die Verleihung an Einzelpersonen kann erfolgen, wenn sie in Regensburg leben oder wirken und bei Ende der Einreichungsfrist das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Personengruppen können ausgezeichnet werden, wenn die Mehrheit der Mitglieder durch Wohnsitz oder Werk mit der Stadt Regensburg verbunden ist und bei Ende der Einreichungsfrist das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Vereinigungen sollen ihren Sitz in der Stadt Regensburg haben.“
Der Kulturbeirat hat es sich darüber hinaus zum Ziel gesetzt, mindestens zwei der drei Kulturförderpreise an Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler oder Gruppierungen zu verleihen. Dementsprechend wir nur einer der drei Kulturförderpreise bei auszeichnungswürdigen Vorschlägen an Vereinigungen vergeben.