Für Kinobesuche regelt das Jugendschutzgesetz sowohl die Freigabe der Filme wie auch die Zeiten, in denen sich Kinder und Jugendliche alleine im Kino aufhalten dürfen.
1. Freigabe
Die Altersfreigaben werden von der Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) in Zusammenarbeit mit den obersten Landesjugendbehörden festgelegt und sind für Kinobetreiber bindend.
Diese Freigaben gelten auch für DVD´s, Videos, Blue-Ray-Discs u.a. Auch die Werbetrailer für Filme werden geprüft und altersentsprechend freigegeben.
Für Filme, die neu auf den Markt kommen, gelten diese neuen Freigabezeichen der FSK, für ältere Filme gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.10.2010. Bis dahin gelten auch noch die "alten" Kennzeichen.
Die FSK-Kennzeichen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird. Weitere Informationen erhalten sie bei der FSK.
Seit April 2003 dürfen Kinder ab 6 Jahren auch Kinofilme mit der Freigabe ab 12 Jahren besuchen, wenn sie in Begleitung ihrer Eltern sind. Die Begleitung durch einen anderen Erwachsenen gilt hier nicht!
Empfehlenswert hierbei ist, dass Eltern einschätzen können, ob der Besuch des Filmes für ihr Kind geeignet ist, oder nicht.
2. Zeitliche Beschränkungen für den Besuch des Kinos
Kinder ab sechs und unter 12 Jahren müssen das Kino um 20 Uhr verlassen, Jugendliche unter 16 um 22 Uhr, und Jugendliche ab 16 Jahren um spätestens 24 Uhr. Ausnahmen zu diesen Zeiten (nicht den Altersfreigaben!) bestehen, wenn erziehungsbeauftragte Personen die Kinder oder Jugendlichen begleiten.