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Satzung für das Jugendamt zur Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in der Stadt Regensburg (Jugendamtssatzung) vom 09. Mai 1996
. §§ 24 bis 26 SGB VIII, dem Amt für Jugend und Familie alle weiteren Aufgaben des Zweiten Kapitels (einzelfallbezogene Schulsozialarbeit nach § 13, §§ 14 bis 41) und Dritten Kapitels (§§ 42 bis 68) des SGB VIII sowie der wirtschaftlichen Jugendhilfe für den Gesamtbereich des Jugendamtes, die nach anderen Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben
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Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungssatzung - BS) vom 04. Dezember 2006
(3) In den Grabstätten des § 7 Abs. 2 Nr. 3 ist jeweils nur eine Sargbestattung zulässig. § 14 Ausmaße der Grabstätten (1) Die Ausmaße der Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung festgelegt.
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Satzung der Stadt Regensburg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) vom 30. April 2021
. § 133 Abs. 3 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. § 14 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids, die Vorausleistung zwei Monate nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheids fällig
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Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Regensburg (Werbeanlagensatzung - WaS) vom 30. Juli 2024
August 2024) Die erlässt aufgrund von Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch Art. 13a Abs. 2 des Gesetzes vom 24.
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Dritter Teil - Besondere Vorschriften über Beförderung und Umschlag gefährlicher Güter
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Chronik (Fachschaft Musik)
Kompositionsprojekt der musischen 11b In Zusammenarbeit mit der Städtischen Musikschule und der OTH Regensburg entwickelten die musischen Schüler*innen der 11b über mehrere Wochen eine eigene musikalische Performancekunst. Die beeindruckende Aufführung fand am Freitag, 14. März im Konzertsaal der Musikschule statt. Mit Musik für Zivilcourage: Das Bundespolizeiorchester und die ...
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Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12. Juni 1997
(7) Die in § 5 Abs. 1 bis Abs. 3 der Satzung für den Jugendbeirat aufgeführten stimmberechtigten und beratenden Mitglieder erhalten ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die notwendige Teilnahme an maximal 14 Sitzungen des Jugendbeirats und seiner Arbeitsgruppen pro Jahr. Der/die Vorsitzende des Jugendbeirates (§10 Satzung für den Jugendbeirat) erhält darüber hinaus eine monatliche ...
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Wahlordnung für die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg (IBWO) vom 24. Juli 2014
(2) Die Entscheidung über die Einwendungen trifft die Wahlleiterin / der Wahlleiter. § 14 Änderungen des Wählerverzeichnisses (1) Wird einer Einwendung gegen das Wählerverzeichnis stattgegeben, so ist dieses entsprechend zu berichtigen
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Vierter Teil - Weitere besondere Vorschriften
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Zweiter Teil - Allgemeine Vorschriften
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