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Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg" vom 26. Juli 2012
§ 4 Wirtschaftsführung (1) Der Betrieb ist unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze und des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu führen. (2) Auf die Wirtschaftsführung des Betriebs finden Art. 88 Abs. 5 Satz 1 GO sowie § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 und 2, Abs. 3 Sätze 1 und 2, § 7 Satz 1, § 8 Abs. 1, §§ 9 und 10 EBV entsprechend Anwendung.
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Denkmalsteckbriefe
Filialkirche St. Koloman) Neyweg 2 (Wallfahrtskirche Mariä Himmelfahrt) Nonnenplatz 1 (Dominikanerinnenkirche Hl. Kreuz) Obermünsterplatz 6 (Ehem.
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Philipp Starzingers Bart Verlag
Kulturdatenbank © Bart Verlag Philipp Starzinger Philipp Starzingers Bart Verlag Design Autor/in Verleger/in Kontakt Herr Philipp Starzinger Weißbräuhausgasse 2 93047 Regensburg E-Mail: info (at) bartverlag.de Website: www.bartverlag.de Social Media Login Kulturdatenbank-Login ...
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Jugendschutzgesetz
Verbote oder zeitlichen Begrenzungen werden durch die Begleitung eines Erziehungsbeauftragten aufgehoben. 2. Verbote werden durch die Begleitung eines Personensorgeberechtigten (Eltern/ Vormund) aufgehoben.
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Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Regensburg (Straßenreinigungssatzung) vom 13. Dezember 1979
Die Anstalt hat die Aufgabe, öffentliche Verkehrsflächen zu reinigen. (2) Die städtische Straßenreinigung übernimmt die Reinigung der nach § 3 angeschlossenen öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a) mit c) der Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in der (Straßenreinigungsverordnung)
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Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs Regensburg (Stadtarchiv-Gebührensatzung) vom 26. August 2024
. (2) Für die Vorlage personenbezogener Archivalien beträgt die Gebühr: Je vorgelegte Archivalieneinheit 2 Euro
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Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Unken-Biotop bei der Pfälzer Siedlung" in Regensburg vom 12. September 1980
. (2) Nach Art. 52 Abs. 2 Nr. 7 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 10.000,00 EUR, in besonders schweren Fällen bis zu 25.000,00 EUR, belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine vollziehbare Auflage nach § 6 Abs. 2 nicht erfüllt
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Gemeindeverordnung zum Schutze eines Naturdenkmales in der Stadt Regensburg (Blutbuche auf dem Grundstück Fl.Nr.105/17 der Gemarkung Prüfening) vom 20. Mai 1965
§ 5 (1) Nach § 304 des Strafgesetzbuches (gemeinschädliche Sachbeschädigung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer rechtswidrig Naturdenkmäler beschädigt oder zerstört. Der Versuch ist strafbar. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 9 Abs. 4 Halbsatz 2 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer ...
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Lieblstraße 2
Lieblstraße 2 Sog. "Villa Lauser", ehem. Gartenpalais der Freiherrn von Dittmer, 1795 unter Bauleitung von Joseph Sorg als Synthese aus venezianischer Villa und barockem Gartencasino entstanden, dreigeschossiger Mittelbau mit Dreiecksgiebel, zwei zweigeschossige Flügelbauten, aufwendiges Treppenhaus und Festsaal; zugehörige Parkanlage auf der durch einen Kanal abgetrennten Fischerinsel ...
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Satzung der Stadt Regensburg über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Wohnraumzweckentfremdungssatzung - ZeS) vom 20. Juni 2024
§ 12 Anordnungen (1) Befugnisnorm für Anordnungen ist Art. 3 Abs. 2 ZwEWG. (2) Ist eine Zweckentfremdung auch nachträglich nicht genehmigungsfähig, kann der/dem Verfügungsberechtigten und dem/der Nutzer/in aufgegeben werden, die Zweckentfremdung in angemessener Frist zu beenden und den Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen
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