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Liste familienfreundlicher Gaststätten in und um Regensburg

Thomas Schmid, Thiergartenstr. 1, 93093 Donaustauf, Tel. (09403) 96840, e-mail: hammermuehle-donaustauf (at) tonline.de Prößlbräu, Adlersberg, Hr. Heinrich Prößl, Dominikanerinnen Str. 2-3, 93186 Pettendorf, Tel. (09404) 1822, e-Mail: proesslbraeu (at) t-online.de Bergschänke Buchberger, Herr Karl Buchberger, Zeiler, Zeilerweg 14, 93152 Nittendorf, Tel. (09404) 1046, e-Mail: mail (at) ...

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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Baumensembles Rotbuche und Stieleiche in der Ludwig-Eckert-Straße" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 56) (Naturdenkmalsverordnung Nr.56 - NatDV 56) vom 8. Dezember 2003

§ 7 Zuwiderhandlungen (1) Nach § 304 des Strafgesetzbuches (gemeinschädliche Sachbeschädigung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer rechtswidrig Naturdenkmäler beschädigt oder zerstört. Der Versuch ist strafbar. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 9 Abs. 4 Halbsatz 2 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt ...

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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Robinie an der Theodor-Körner-Straße (Puchta-Robinie)" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 55) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 55 - NatDV 55) vom 08. Dezember 2003

§ 7 Zuwiderhandlungen (1) Nach § 304 des Strafgesetzbuches (gemeinschädliche Sachbeschädigung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer rechtswidrig Naturdenkmäler beschädigt oder zerstört. Der Versuch ist strafbar. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 9 Abs. 4 Halbsatz 2 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt ...

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über die Hausnummerierung in der Stadt Regensburg (Hausnummernsatzung) vom 27. Januar 1988

§ 7 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Numerierung der Gebäude in der (Hausnummernsatzung) vom 19.

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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Roßkastanien Zum Goldenen Löwen in Stadtamhof" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 53) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 53 - NatDV 53) vom 11. Juni 1997

§ 7 Zuwiderhandlungen (1) Nach § 304 des Strafgesetzbuches (gemeinschädliche Sachbeschädigung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer rechtswidrig Naturdenkmäler beschädigt oder zerstört. Der Versuch ist strafbar. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 9 Abs. 4 Halbsatz 2 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, ...

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Satzung der Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung vom 14.05.2024

§ 5 Stiftungsmittel: (1) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben a) aus den Erträgen des Vermögens der Stiftung (Grundstockvermögen) b) aus Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht zur Aufstockung des Grundstockvermögens bestimmt sind; § 4 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt. (2) Sämtliche Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden

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Verordnung der Stadt Regensburg für die Durchführung von Veranstaltungen in Regensburger Sportanlagen (Sportanlagen-Verordnung - SV) vom 29. Juli 2008

In die Gesamtzahl einzurechnen ist das für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche Personal. (2) Die Ordnung in der Sportanlage ist aufrecht zu erhalten; die Verbote der §§ 2 und 3 sind durchzusetzen

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Medienbestand der Fachstelle Gewaltprävention

Wie Erziehende Opfern und Tätern wirkungsvoll helfen können. München: Beust Verlag. 2., überarbeitete Auflage

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Richtlinien über die Vergabe von Mitteln zur Förderung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Regensburg vom 28. Juni 1979

Demnach ist eine sog. „De-minimis-Erklärung“ dem Antrag nach Nr. 6 (2) unaufgefordert beizulegen (ein entsprechender Vordruck dieser Erklärung ist beim Amt für Wirtschaft und Wissenschaft erhältlich).

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Satzung der Stadt Regensburg über die Lage, Größe, Ausstattung und den Unterhalt von Kinderspielplätzen im Zusammenhang mit Gebäuden (Kinderspielplatzsatzung – KSpS) vom 08. August 1984

. (2) Die Spielplatzpflicht ist vorrangig durch Herstellung des Spielplatzes auf dem Baugrundstück zu erfüllen.

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