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Karriere und Ausbildung

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Lageplan Sporthalle

Städtische Sporthalle Prüfeninger Str. 83a 93049 Regensburg Telefon: 0941 507-22 41 Stadtplanausschnitt: BS 3 - Sporthalle Stadtplan_Sporthalle (pdf | 280,3 KB) Service

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Neupfarrplatz

Jh., Ziergitter, um 1720/21, um einige Meter 1997 nach Westen versetzt; untertägig erschlossene Kelleranlage zweier jüdischer Wohnhäuser, im Kern 12.Jh., unter Einbezug von Mauerresten eines römischen Offiziersgebäudes, 2./3. Jh. n. Chr.; Luftschutzbunker, unregelmäßig ringförmiger Röhrenbunker, aus Beton, 1939; im Boden weitere Reste römischer und nachantiker Siedlung, insbesondere Reste ...

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Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg" vom 26. Juli 2012

Soweit die dort genannten Voraussetzungen vorliegen, ist entsprechend § 22 Abs. 3 EBV eine Erfolgsübersicht (Spartenrechnung) aufzustellen. (3) Zum Anhang und zum Anlagennachweis ist § 23 EBV entsprechend anzuwenden

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Satzung der Stadt Regensburg über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Wohnraumzweckentfremdungssatzung - ZeS) vom 20. Juni 2024

. (3) Ist Wohnraum unbewohnbar geworden, kann eine Instandsetzung angeordnet werden, wenn sie mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist.

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Datenschutzhinweise

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG. ...

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Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Regensburg (Baumschutzverordnung) vom 11. Februar 1993

Die Ersatzpflanzung bei Bäumen I. Wuchsordnung ist als 3 x verschulter Hochstamm mit Ballen mit 16 - 18 cm Stammumfang oder vergleichbar zu leisten. Bäume der II.

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Gebührensatzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg (Sing- und Musikschulgebührensatzung - SuMGS) vom 17. Juni 2005

(2) Gebührenschuldner sind bei Minderjährigen auch die zu deren Unterhalt gesetzlich Verpflichteten. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 3 Gebührenmaßstab Bemessungsgrundlage für die Unterrichts- und Kursgebühren sind die Art und Dauer des belegten Unterrichts und der belegten Kurse.

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Anlage 1 zur Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg

Abweichend von § 3 Nr. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat ist diese Zuständigkeit des Bau- und Vergabeausschusses nicht durch obere Wertgrenzen beschränkt. 2.

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Verordnung der Stadt Regensburg über das Wasserschutzgebiet Sallern in Regensburg und in den Gemeinden Lappersdorf, Zeitlarn und Wenzenbach, Landkreis Regensburg vom 22. Januar 1996

Für dieses Gebiet werden die Anordnungen nach §§ 3 bis 6 erlassen. § 2 Schutzgebiet (1) Das Schutzgebiet besteht aus dem Fassungsbereich (W I), der engeren Schutzzone (W II) und vier weiteren Schutzzonen (W III a 1, W III a 2, W III a 3 und W III b)

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