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Satzung der Eberhard Dirrigl Stiftung vom 16. Dezember 2010
. § 5 Verwaltung der Stiftung (1) Die Stiftung wird von der verwaltet und vertreten. (2) Für die Entscheidungen über die Verwendung der Erträge der Stiftung wird ein Stiftungsbeirat gebildet
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Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg im Ortsteil Kager in Regensburg benutzten Grundwassers vom 05. Oktober 1962
Öle, Treibstoffe, Gifte oder sonstige chemisch gefährdende Stoffe). Alle Bodeneingriffe über 5 m. (2) Im Fassungsbereich und in der engeren Schutzzone ist ferner verboten: Die Zuleitung und Durchleitung von Abwässern aller Art.
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Gebührensatzung - MaSGS) vom 30. April 2024
Die Gebühr entsteht damit für maximal 11 Monate im Kalenderjahr. § 5 Fälligkeit und Zahlungsweise der Gebühren (1) Die Gebühren werden jeweils am ersten Werktag eines Monats im Voraus für den gesamten Monat zur Zahlung fällig
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Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Regensburg (Stadtarchivsatzung) vom 20. Juni 1988
. § 5 Behandlung des Archivguts Die Archivstücke sind sorgfältig zu behandeln und dürfen weder beschädigt noch verändert werden.
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Satzung der Katholischen Bruderhausstiftung in Regensburg vom 30. Juni 2016
Sie darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen. (5) Auf die Gewährung des jederzeit widerruflichen Stiftungsgenusses besteht kein Rechtsanspruch. § 3 Grundstockvermögen Das Grundstockvermögen der Stiftung ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu ...
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Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Höhenrücken östlich des Ortsteiles Sallern" vom 31. Mai 1991
In der , Gemarkung Sallern, die Flurstücke Fl.-Nr. 153, 153/5,2 (t), 3 (t), 4 (t), 5 (t), 147/4 (t), 147 (t), 147/5 (t), 200/29, 145 (t), 66/3. (3) Die Lage des geschützten Landschaftsbestandteils ist in einer Karte im Maßstab 1 : 2000 eingetragen.
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Improvisation und Theater
Zielgruppe: vorrangig 14- bis 26-Jährige (über 26-Jährige können in angemessenem Umfang auch teilnehmen) montäglich von 17.30 – 19 Uhr (außer in den Ferien) Keine Anmeldung notwendig, einfach vorbei kommen Freiwilliger Teilnahmebeitrag: 3 – 5 € (Empfehlung) Theatersaal, 3. OG (leider nicht barrierefrei) Veranstalter: W1 – Zentrum für junge Kultur Veranstaltungsort W1 - Zentrum für ...
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Improvisation und Theater
Zielgruppe: vorrangig 14- bis 26-Jährige (über 26-Jährige können in angemessenem Umfang auch teilnehmen) montäglich von 17.30 – 19 Uhr (außer in den Ferien) Keine Anmeldung notwendig, einfach vorbei kommen Freiwilliger Teilnahmebeitrag: 3 – 5 € (Empfehlung) Theatersaal, 3. OG (leider nicht barrierefrei) Veranstalter: W1 – Zentrum für junge Kultur Veranstaltungsort W1 - Zentrum für ...
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Improvisation und Theater
Zielgruppe: vorrangig 14- bis 26-Jährige (über 26-Jährige können in angemessenem Umfang auch teilnehmen) montäglich von 17.30 – 19 Uhr (außer in den Ferien) Keine Anmeldung notwendig, einfach vorbei kommen Freiwilliger Teilnahmebeitrag: 3 – 5 € (Empfehlung) Theatersaal, 3. OG (leider nicht barrierefrei) Veranstalter: W1 – Zentrum für junge Kultur Veranstaltungsort W1 - Zentrum für ...
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Improvisation und Theater
Zielgruppe: vorrangig 14- bis 26-Jährige (über 26-Jährige können in angemessenem Umfang auch teilnehmen) montäglich von 17.30 – 19 Uhr (außer in den Ferien) Keine Anmeldung notwendig, einfach vorbei kommen Freiwilliger Teilnahmebeitrag: 3 – 5 € (Empfehlung) Theatersaal, 3. OG (leider nicht barrierefrei) Veranstalter: W1 – Zentrum für junge Kultur Veranstaltungsort W1 - Zentrum für ...
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