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Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages in Regensburg (Ausbaubeitragssatzung - ABS) vom 03. April 2006

. § 6 Vorteilsregelung (1) Die Beitragsschuldner tragen den beitragsfähigen Aufwand (§ 5) nach Maßgabe des Absatzes 2.

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Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung von Kindern in öffentlich geförderter Kindertagespflege in der Stadt Regensburg (Kindertagespflege - Kostenbeitragssatzung KiTKoBS) vom 14.07.2023

/ 20 Std. 200,00 € mehr als 4 bis einschl. 5 Std. / 25 Std. 250,00 € mehr als 5 bis einschl. 6 Std. / 30 Std. 300,00 € mehr als 6 bis einschl. 7 Std. / 35 Std. 350,00 € mehr als 7 bis einschl. 8 Std

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Dultverordnung (DV) vom 7. Dezember 2010

§ 4 Kinder- und Jugendschutz (1) Kindern unter 6 Jahren darf auch in Begleitung von personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen der Aufenthalt in Bier- oder Weinzelten nach 20.00 Uhr nicht gestattet werden

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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Kastanien Am Gries" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 52) vom 28. März 1996

(2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 9 Abs. 4 Halbsatz 2 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verboten des § 3 Abs. 1 Nrn. 1 bis 2 oder Abs. 2 Nrn. 1 bis 6 dieser Verordnung zuwiderhandelt. (3) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig ...

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Verordnung der Stadt Regensburg über das Naturdenkmal "Säuleneiche" vom 14. Mai 1992

§ 7 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 Ziffern 1 bis 6 in dieser Verordnung zuwiderhandelt. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich ...

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Satzung über die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg (Marktsatzung – MarktS) vom 31. Mai 2010

(5) Am Marktstand ist der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, bei Firmen der Firmenname deutlich lesbar anzubringen. (6) Personen, die Marktfrieden und Marktgeschehen stören, können von der von der weiteren Teilnahme am Markt ausgeschlossen werden.

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Verordnung über das Naturdenkmal "Baumensemble Hängebuche-Blutbuche" vom 02. April 1992

§ 7 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 Ziffern 1 bis 6 in dieser Verordnung zuwiderhandelt. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich ...

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Big Band Meeting und Workshop mit Hugo Siegmeth

Georg Köstner) 5) Children Of Sanchez (Chuck Mangione, Arr. Hanne-Jürgen Waidler) 6) Skylark (Hoagy Carmichael, Arr. Georg Köstner) 7) I Wish You Love (Charles Trenet, Arr. Peter herbolzheimer) 8) Jumping At The Woodside (Count Basie) Als Jazz Botschafter des bayerischen Kultusministeriums engagieren sich die Musiker*innen der Lehrer Big Band ehrenamtlich für die Förderung des Jazz an ...

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Abfallkalender

Bereitstellen der Behälter oder Säcke Bitte am Abholtag die Papiertonnen und die Wertstoffsäcke ab 6 Uhr am Straßenrand oder am Halteplatz des Müllfahrzeuges bereitstellen. Der Stellplatz für die Behälter muss am Abholtag ab 6 Uhr frei zugänglich sein.

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Bernhard Heisig und Breslau. Mittagspause im Museum. Kurzführung mit Katharina Lidl M.A., Kunsthistorikerin

Die repräsentative Retrospektive zeigt monumentale Gemälde rund um das Thema „Breslau“ aus den 1960er und 1970er Jahren veranschaulichen Heisigs intensives Abrechnen sowohl mit seiner Mitgliedschaft in der Waffen-SS als auch mit dem nationalsozialistischen Deutschland als Auslöser und Antreiber des Zweiten Weltkriegs, dessen Ende sich 2025 zum achtzigsten Mal jährt. Teilnahme kostenlos, ...

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