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Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg (Marktgebührensatzung – MarktGS) vom 16. Januar 1978

§ 5 Entstehen der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht mit Erteilung der Erlaubnis über die Benutzung der Markteinrichtung. § 6 Fälligkeit und Erhebung der Gebührenschuld Die Gebühren werden mit dem Beginn der Benutzung im voraus fällig, für den Christkindlmarkt jedoch bereits 4 Wochen vor Beginn der Benutzung.

Gefunden in: Stadtrecht

Richtlinien der Stadt Regensburg über die Bestellung, Rechtsstellung und Aufgaben der Heimatpflegerin/des Heimatpflegers (m, w, d) der Stadt Regensburg vom 30. Januar 1986

§ 5 Geschäftsstelle Für die Erfüllung der Aufgaben besteht die Möglichkeit, einen Büroraum zu benutzen und von der werden die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt. § 6 Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am 1.1.1986 in Kraft.

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung der Prof. Dr. Julius F. Neumüller Stipendienstiftung in Regenburg vom 24. Mai 2000

§ 5 Stiftungsmittel Die zur Erfüllung des Stiftungszweckes erforderlichen Mittel werden aus dem Ertrag oder der sonstigen Nutzung des in § 4 genannten Grundstockvermögens aufgebracht. § 6 Stiftungsverwaltung Die Stiftung wird von der verwaltet. § 7 Inkrafttreten Die Stiftungssatzung tritt am 1. des Monats in Kraft, der auf der Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt der ...

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung ü. d. Bestimmung bezirkl. Ortsmittelpunkte f. Gemeinden mit mehr als 100000 Einw. o. mit einer Fläche v. mehr als 100 Quadratkilometern sowie f. Gemeinden, d. dch. Eingl. o. Zusammenschl. in ihrem Gebietsumf. geändert o. neugebildet wurden

November 1982) Aufgrund des § 2 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 1975 (BGBl. I S. 2132, ber. S. 2480) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und § 4 der Verordnung zur Ausführung des Güterkraftverkehrsgesetzes (AVGüKG) vom 7.

Gefunden in: Stadtrecht

Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw. Altstadtfesten vom 24. Mai 1995

Tatbestand Ein Entgelt wird für jede befugte oder unbefugte Nutzung des Bürgerfestbereichs erhoben. 6. Fälligkeit Das Entgelt wird mit der Genehmigungserteilung im voraus fällig. Es ist an die oder die mit der Einhebung beauftragten Bediensteten der zu entrichten.

Gefunden in: Stadtrecht

Richtlinien für die Durchführung der Feuerbeschau in der Stadt Regensburg (Regensburger Feuerbeschau-Richtlinien – RFBR) vom 16. Oktober 2000

Sie betreffen insbesondere alle baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen in den Objekten, die bei einem Feuerwehreinsatz benutzt werden oder im Brandfall eine grundsätzliche Rolle spielen. § 6 Übertragung auf Werkfeuerwehren In Betrieben mit Werkfeuerwehren nach Art. 15 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes kann die Feuerbeschau von der Werkfeuerwehr durchgeführt werden.

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Regensburg (Kostensatzung - RKS) vom 25. Mai 1988

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Gefunden in: Stadtrecht

Satzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 18. Juni 2015

§ 5 Vermögensbindung Bei Auflösung oder Aufhebung des Betriebes gewerblicher Art oder bei Wegfall der begünstigten Zwecke fällt das Vermögen an die als juristische Person des öffentlichen Rechts zurück, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. § 6 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt ab 01.07.2015 in Kraft. (2) ...

Gefunden in: Stadtrecht

Oskar Georg Siebert

Dezember 2016 erhielte Oskar Siebert seinen 301. internationalen Filmpreis für seinen Kurzfilm "REGENSBURG das Welterbe UNESCO erleben" Eine besondere Auszeichnung – Im März 2017 - Das Buch "Einmal ein Fremder, immer ein Fremder" wie auch die tschechische Übersetzung "Jednou cizincem, provždy cizincem" und "Wie Bruno zum Spion wurde /Jakse Bruno stal spionem", wurden zwischen den Schriftstellern ...

Gefunden in: Kulturdatenbank

Rechtsverordnung über die Organisation der öffentlichen Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung im Regierungsbezirk Oberpfalz vom 16. Juni 2004

(3) Abweichend hiervon verbleiben die bis einschließlich im Schuljahr 2003/2004 aufgenommenen Schüler der Jahrgangsstufen 3 bis 6 als Sprengelschüler bis zur Jahrgangsstufe 6 an der Schule, soweit sie dort nach dem Grund- und Hauptschullehrplan unterrichtet werden können und aus dem für diese Klassen bisher festgesetzten Sprengelgebiet kommen. ...

Gefunden in: Stadtrecht