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11. März 2021
Umso wichtiger ist es, sich die Erinnerung, wie es ist, sich unter den 8 Milliarden Menschen dieser Erde allein zu fühlen, bewusst zu halten. Vor allem in der jungen Generation sind solche Gefühle schon teilweise Realität.
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Schulchronik
Freiwillige externe Evaluation der Schule durch die Regierung der Oberpfalz. 2009 Externe Evaluation 2013 Neugestaltung und Umbau Pneumatiklabor 2014 Umstellung der EDV auf Windows 8 2014-2016 IP-Programm zur Sanierung und Umbau der KFZ-Werkstätten (E-Mobilität) Autor: OStD Gerhard Schnabl / Michael Krehbiel Service
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Jahresbilanz
Erforderlich sind jedoch Verbesserungen an den Auf- und Abfahrtsrampen der Anschlussstelle R.-Pfaffenstein sowie der Einmündungen in die B 8/Frankenstraße. Die Parallelbrücken zur Verringerung der Störanfälligkeit der A 93 bzw. zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Donauübergangs werden entsprechend dem Verkehrsgutachten mittelfristig weiterverfolgt.
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ZWEITER TEIL - Bürgerentscheid
Tag vor der Abstimmung schriftlich gestellt werden. § 15 Abs. 7 und 8 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung gelten entsprechend. (7) Beschwerden wegen der Richtigkeit und Vollständigkeit des Abstimmungsverzeichnisses in Bezug auf die eigene Person können bis zum 16.
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Fünfter Teil - Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften
Gegenstände wirft oder darin Abdämmungen vornimmt, entgegen § 9.19 Nr. 8 unnötige Signale abgibt, entgegen § 9.19 Nr. 9 beim Bunkern von Trinkwasser den Hafenbetrieb stört oder gefährdet, entgegen § 9.19 Nr. 10 ohne Erlaubnis Wasserfahrzeuge ölt oder teert, entgegen § 9.19 Nr. 11 ohne Erlaubnis Sachen auf Feuerwehrzufahrten und Betriebswegen abstellt, entgegen § 9.20 einer ...
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Satzung über die Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke, Einfriedungen und die Begrünung baulicher Anlagen in der Stadt Regensburg (Freiflächengestaltungssatzung – FGS) vom 03. Februar 2020
Zusätzlich sind pro voller 500 m² Außenlagerfläche mindestens ein Baum erster Wuchsordnung und ein Baum zweiter Wuchsordnung zu pflanzen. Baumpflanzungen nach § 8 Abs. 3 Stellplatzsatzung (StS) sind anzurechnen. In begründeten Ausnahmefällen kann auf einzelne Bäume durch eine Abweichung verzichtet werden, wenn diese nach § 5 ausgeglichen werden können; § 9 bleibt unberührt
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Verordnung der Stadt Regensburg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Regensburg (Taxitarifordnung) vom 02. September 1991
(7) Wird ein bestelltes Taxi ohne Benutzung aus der Bestellung entlassen, so hat der Besteller den am Fahrpreisanzeiger angezeigten Fahrpreis zu entrichten. (8) Bei Bestellungen darf der Fahrpreisanzeiger erst eingeschaltet werden, wenn sich der Taxifahrer mit dem Fahrgast über seine Ankunft am Bestellort verständigt hat
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Flächennutzungsplan
-Gessler-Straße vom 27. Oktober 1992 AMBl. Nr. 44 v. 02.11.1992 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der im Bereich Stobäusplatz vom 19. Oktober 1993 AMBl. Nr. 43 v. 25.10.1993 10.
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Hundesteuersatzung der Stadt Regensburg vom 05. August 2010
. § 8 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) (1) Maßgebend für die Steuervergünstigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Jahres.
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Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in der Stadt Regensburg (Straßenreinigungsverordnung) vom 20. Juni 2011
(2) In zweifelhaften oder strittigen Fällen kann die Stadt auf Antrag oder von Amts wegen Art und Umfang der Verpflichtungen nach dieser Verordung feststellen oder nach Billigkeitsgesichtspunkten abweichend von den Vorschriften dieser Verordnung regeln. § 8 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit Geldbuße bis 500 EUR belegt werden, wer als Verpflichteter (§ 1) die ...
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