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2016: Neubau Berufliche Oberschule Regensburg mit Ballsporthalle und Parkhaus
. € (Schule, Ballsporthalle und Außenanlagen) Wettbewerb: 01/2012 Bau: 07/2013 – 04/ 2016 1. BA bzw. 9/ 2016 2. BA Planung Schule schulz & schulz architekten gmbh, Leipzig Gebäudedaten Parkhaus Parkplätze: 327 Stück Bruttogrundfläche: 7.850 m² Bruttorauminhalt: 32.420 m³ Gesamtkosten: 6,72 Mio € Wettbewerb: 07/2012 Bau: 06/2014 – 04/2016 Daten PV-Anlage auf dem Parkhausdach ...
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Das TV Studio - 2018
Das Thema, das wir bearbeiten wollen, ist wichtig: „Unsere Zukunft“ Termin: Dienstag 03.04.2018 – Samstag 07.04.2018 jeweils 9:00 – 16:00 Uhr Samstag 07.04. allerdings von 14:00 – circa 20:00 Uhr, wegen der Live-Sendung Alter: 10 – 14 Jahre Ort: Spielhaus im Mehrgenerationenhaus, Ostengasse 29, Eingang über Kapuzinergasse Leistungen: Programm, Mittagessen, Getränke und ...
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Kunst in der Augenklinik
KUNST-SEHEN, Aktuelle Kunst aus Regensburg und der Region 2016-2018, Regensburg 2019. Schnell & Steiner Verlag ISBN 978- 3-7954-3406-9. Eveline Kooijman, Regine Herzog, Alexander Stern, Inken Hilgenfeld, Katharina Gierlach, Georg Tassev und Bernhard Dagner.
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Sing- und Musikschule im Haus der Musik
Elementares Musizieren - Freie Plätze im Schuljahr 24/25 04.09.2024Wir wollen die Begeisterung für Musik in den Kindern über bekannte und neue Wege entfachen. 03 Mai Tag der offenen Tür 13 bis 17 Uhr | Haus der Musik Haus der Musik am Bismarckplatz... mehr erfahren 10 Mai Tag der offenen Tür - Musische Früherziehung 9 bis 13 Uhr | Musische Früherziehung Beratung, ...
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Seniorenwerkstatt
Unser Angebot richtet sich an an Bastler jeden Alters, Kindergärten und alle Generationen, die gerne mit anpacken und sich handwerklich betätigen wollen, Hilfestellungen benötigen und ihre Fertigkeiten durch Kurse zu Themen wie Drechseln, Schnitzen oder Bau von Nistkästen erweitern wollen Was können wir Ihnen anbieten: Bereitstellung einer Werkstatt mit Werkzeugen und der handwerklichen ...
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Regensburgs nette Nachbarn - ReNeNa
Beratung bei allen Belangen des häuslichen Wohnens Recherche von passenden Lösungen Vermittlung von zuverlässigen Hilfen und Kontakten Die ReNeNa-Broschüre und den aktuellen Newsletter finden Sie hier: ReNeNa - Newsletter (pdf | 4,3 MB) ReNeNa - Regensburgs nette Nachbarn - Imagebroschüre (Stand: 9/2022) (pdf | 9,6 MB) Einmalig: Stadtteilkümmernde und ...
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Baumensembles Rotbuche und Stieleiche in der Ludwig-Eckert-Straße" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 56) (Naturdenkmalsverordnung Nr.56 - NatDV 56) vom 8. Dezember 2003
Der Versuch ist strafbar. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 9 Abs. 4 Halbsatz 2 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verboten des § 3 Abs. 1 Nrn. 1 bis 2 oder Abs. 2 Nrn. 1 bis 6 dieser Verordnung zuwiderhandelt
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Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Unken-Biotop bei der Pfälzer Siedlung" in Regensburg vom 12. September 1980
Nr. 51 vom 17. Dezember 2001) Aufgrund der Art. 9 Abs. 1 bis 4, Art. 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 Satz 1 sowie Art. 37 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG), vom 27.7.1973 (GVBl.
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Robinie an der Theodor-Körner-Straße (Puchta-Robinie)" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 55) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 55 - NatDV 55) vom 08. Dezember 2003
Der Versuch ist strafbar. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 9 Abs. 4 Halbsatz 2 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verboten des § 3 Abs. 1 Nrn. 1 bis 2 oder Abs. 2 Nrn. 1 bis 6 dieser Verordnung zuwiderhandelt
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Roßkastanien Zum Goldenen Löwen in Stadtamhof" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 53) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 53 - NatDV 53) vom 11. Juni 1997
Der Versuch ist strafbar. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 9 Abs. 4 Halbsatz 2 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verboten des § 3 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 oder Abs. 2 Nrn. 1 bis 6 dieser Verordnung zuwiderhandelt
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