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Verordnung der Stadt Regensburg über das Naturdenkmal "Unterislinger Eichen" (Naturdenkmal Nr. 50) vom 26. Mai 1993
§ 7 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 Ziffern 1 bis 7 dieser Verordnung zuwiderhandelt
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des Naturdenkmales "Wutzlhofener Eiche" (Naturdenkmal Nr. 51) vom 04. Februar 1994
Der Versuch ist strafbar. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 Ziffern 1 bis 7 dieser Verordnung zuwiderhandelt
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Gebührensatzung - MaSGS) vom 30. April 2024
(4) Eine Änderung der Buchungstage und Buchungszeit ist gemäß § 9 Abs. 3 der Benutzungssatzung für die Mittagsbetreuung an Schulen (MaSBS) zum ersten des nächsten Monats möglich
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung der Stadt Regensburg über das Naturdenkmal "Säuleneiche" vom 14. Mai 1992
§ 7 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 Ziffern 1 bis 6 in dieser Verordnung zuwiderhandelt
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung über das Naturdenkmal "Baumensemble Hängebuche-Blutbuche" vom 02. April 1992
§ 7 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 Ziffern 1 bis 6 in dieser Verordnung zuwiderhandelt
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS) vom 12. April 2016
Mai 2016, geändert durch Satzung vom 29. Oktober 2020, AMBl. Nr. 46 vom 9. November 2020; AMBl. Nr. 39 vom 26. September 2022) Aufgrund der Artikel 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die folgende Satzung: § 1 Gebührenerhebung Die erhebt für die Benutzung der Musischen Früherziehung Gebühren
Gefunden in: Stadtrecht
Unsere Ostergewinner stehen fest!
Nur die Gewinner:innen, die an diesem Termin anwesend sind, können ihre Preise entgegennehmen. Die Registrierung ist von 27. Februar bis 9. März 2025 möglich. Die Gewinner:innen werden am 13. März 2025 benachrichtigt. Ein herzlicher Dank geht an unsere Sponsor:innen, die mit ihren großzügigen Preisen zeigen, wie wichtig ihnen die Förderung des Ehrenamts ist.
Gefunden in: Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement
Besuch des Bamberger Smart City Research Labs
r-next Mediathek Veranstaltungen 2023 Besuch des Bamberger Smart City Research Labs Besuch des Bamberger Smart City Research Labs Gemeinsam zur Smart City Am 9. August 2023 begrüßte die Stabsstelle Smart City eine Studierendengruppe des Bamberger Smart City Research Labs.
Gefunden in: r_next
Fünfjähriges Jubiläum am neuen Standort
Das Team des Stadtteilprojekt Süd, von links nach rechts: Kerstin Behammer-Hartl, Inga Ehrenberg, Silvia Küffner und Eva Döllinger © Judith Meyer 9. August 2023 „Wir sind, grob gesagt, zuständig für alle Familien zwischen Galgenbergstraße, Johann-Hösl-Straße, Unterislinger Weg und Furtmayrstraße.
Gefunden in: Bei uns 507
Przybylak, Adelheid
Adelheid Przybylak Adelheid Przybylak Przybylak, Adelheid Allein unter Männern 9. August 2021 Dein Name: Adelheid Przybylak Dein Geburtsdatum: 22.08.2002 Dein Wohnort: Regensburg Deine Sportart: Ringen Dein Verein: 1.
Gefunden in: Bei uns 507