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Satzung über die Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke, Einfriedungen und die Begrünung baulicher Anlagen in der Stadt Regensburg (Freiflächengestaltungssatzung – FGS) vom 03. Februar 2020

S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, und Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und 5 der Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung für das Jugendamt zur Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in der Stadt Regensburg (Jugendamtssatzung) vom 09. Mai 1996

Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfestatistik nach dem Neunten Kapitel (§§ 98 bis 103) des SGB VIII werden durch das nach Abs. 2 Nr. 1 zuständige Fachamt erledigt. (4) Die Aufgaben des Jugendamts werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Fachämter (Verwaltung des Jugendamts) wahrgenommen (§ 70 Abs. 1 SGB VIII)

Gefunden in: Stadtrecht

Veröffentlichungen der Fachstelle Gewaltprävention

Gewalt an Schulen und Möglichkeiten der Überwindung. Neukirchen-Vluyn, Neukirchner Verlagshaus. S. 98-107 146 Seiten, ISBN 978-3-7975-0129-5 In diesem Fachinterview äußert sich Dr. Hanke zu Aspekten schulischer Gewalt, wie die Auftretenshäufigkeiten, ihren Ausdrucksformen und Ursachen.

Gefunden in: Artikel

Verordnung des Bezirks Oberpfalz über den Schutz der Donautallandschaft mit den Winzerer Höhen im Bereich der Gemeinden Kareth, Kneiting und Pettendorf (alle Landkreis Regensburg) und der Stadt Regensburg im Bezirk Oberpfalz vom 15. Oktober 1973

Die Schutzgebietsgrenze fällt dann mit der Westseite der Fl.Nr. 29, der Nordseite der Fl.Nr. 45/5 und der Westseite der Fl.Nr. 46 zusammen bis zu deren Auftreffen auf die B 8.Der Südrand der B 8 bildet nun in westlicher Richtung den weiteren Grenzverlauf bis zur Nordwestecke der Fl.Nr. 98. Entlang der Ostseite der Fl.Nr. 139 biegt dann die Grenze nach Süden ab. Der weitere Grenzverlauf in ...

Gefunden in: Stadtrecht