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Satzung über den Sicherheitsbeirat der Stadt Regensburg (Sicherheitsbeiratssatzung - SiS) vom 12. Juni 1997

(2) Der Sicherheitsbeirat hat die Aufgabe, den Stadtrat und die Stadtverwaltung in kriminalpräventiven Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit zu beraten. Er soll insbesondere kriminalitätsbegünstigende Umstände im örtlichen Bereich erkennen und Möglichkeiten zu deren Beseitigung vorschlagen

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Erfahrungsberichte - Darum liebe ich meine Ausbildung

Ich weiß, dass ich einen wichtigen Beitrag zur Stadtverwaltung leiste und die Möglichkeit habe, meine Arbeit mit Sicherheit und Autonomie auszuführen. Ein besonderes Highlight meiner Ausbildung ist das Vermitteln von Wissen und Fähigkeiten durch meine Ausbilder und Ausbilderinnen.

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Genehmigungsbescheid BMW vom 20.1.2016 – Änderung der Energiezentrale

Sparkasse RegensburgIBAN DE BIC SWIFT BYLADEMRBG Raiffeisenlandesbank OberösterreichIBAN DE BIC SWIFT RZOODE Postbank AG Niederlassung NürnbergIBAN DE BIC SWIFT PBNKDEFF HypoVereinsbank RegensburgIBAN DE BIC SWIFT HYVEDEMM Volksbank RegensburgIBAN DE BIC SWIFT GENODEFR Postfach RegensburgUmweltamt Gegen Postzustellungsurkunde Bayerische Motoren Werke AG zHd des ...

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Immissionsprognose für die Errichtung eines Mobilfunksenders, Rilkestr. 23, Bericht vom 27.06.2015

Elektromagnetische Immissionen durch Mobilfunksendeanlagen Bericht über durchgeführte Feldstärkemessungen und Prognoseberechnungen Auftraggeber Umweltamt Minoritenweg Regensburg OrtUmgebung des geplanten Anlagenstandortes Rilkestraße DurchführungEMInstitut GmbH Carlstr Regensburg AutorProf DrIng Matthias Wuschek Öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für das Fachgebiet ...

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A) Die Organe der Stadt und Ihre Aufgaben

(4) Der Oberbürgermeister/Die Oberbürgermeisterin verpflichtet die weiteren Bürgermeister/Bürgermeisterinnen schriftlich, alle Angelegenheiten geheim zu halten, die im Interesse der Sicherheit oder anderer wichtiger Belange der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder Unbefugten nicht bekannt werden dürfen.

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Regensburger Baulandmodell- Novellierung vom 28.07.2022

Regensburger BaulandmodellEntwurf Fassung vom Das Regensburger Baulandmodell Allgemeines Anwendungsbereich Anwendungsbereich sind alle neu aufzustellende Bebauungspläne und vorhabenbezogene Bebauungspläne sowie Änderungen und Ergänzungen von Bebauungsplänen im Stadtgebiet die neue bzw zusätzliche Wohnnutzung nach Art und Maß der baulichen Nutzung festsetzen Der Vollzug erfolgt über ...

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Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg in Winzer benutzten Grundwassers vom 24. September 1964

Wannen, Keller-Innentanks), Ölverluste an den Untergrund mit Sicherheit ausgeschlossen werden); die Errichtung von anderen Abwasserbeseitigungsanlagen als nach Buchstabe a) und von landwirtschaftlichen Abwasserverwertungsanlagen; alle Eingriffe in den Boden mit über 5 Meter Tiefe.

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Satzung über die Hausnummerierung in der Stadt Regensburg (Hausnummernsatzung) vom 27. Januar 1988

(2) Für unbebaute Grundstücke wird eine Hausnummer nur festgesetzt wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten ist. Absatz 1 gilt in diesem Falle entsprechend. § 2 Gestaltung der Hausnummernschilder (1) Als Hausnummernschilder sind blaue Schilder mit weißer Beschriftung zu verwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist.

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Fünfter Teil - Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften

) § 10.01 Ausnahmen Die Hafenbehörde kann Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 2.02 Abs. 1 Nr. 6, 2.06 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, 3.14, 3.15 Abs. 1, 4.04 Abs. 1 Satz 1, 4.06 Abs. 1 und 2, 4.08 Abs. 1 und 2, 4.09 Abs. 1 Satz 1 sowie von den Vorschriften des Vierten Teils zulassen, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährdet wird. § 10.02 ...

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Verordnung der Stadt Regensburg über das Überschwemmungsgebiet an der Donau von Flusskilometer 2.372,105 bis Flusskilometer 2.387,660 und am Regen von Flusskilometer 0,000 bis Flusskilometer 4,855 auf dem Gebiet der Stadt Regensburg vom 04. August 2015

Die Anzeige muss Angaben zum Betreiber, zum Standort und zur Abgrenzung der Anlage, zu den wassergefährdenden Stoffen, mit denen in der Anlage umgegangen wird, zu den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen sowie zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sind, enthalten. § 6 Antragstellung Mit dem Genehmigungsantrag nach § 78 ...

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