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Hausordnung und Hinweise zum Datenschutz

Städtische Berufsschule I

Alfons-Auer-Straße 18
93053 Regensburg

Bei der Erfüllung der Aufgaben der Schule wirken die Beteiligten vertrauensvoll zusammen.
(gem. BayEUG Art. 2 Abs. 4)

Hausordnung gemäß § 2 (2) BaySchO

Allgemeines Verhalten in der Schule

Unsere Schulgemeinschaft unterscheidet sich in Religion, nationaler Herkunft und Vorbildung. Deshalb haben sich alle um Toleranz und Integration zu bemühen.

Umwelt und Gesundheit
Sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände ist das Rauchen (Ausnahme: Die ausgewiesene Raucherzone) und  Konsumieren jeglicher Rauschmittel verboten. Um die Umwelt zu schonen, sind Produkte zu wählen, die wenig Abfall erzeugen. Ebenso ist sparsam mit Energie und Rohstoffen umzugehen. Abfall ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Pünktlichkeit
Pünktliches und regelmäßiges Erscheinen zum Unterricht und die Teilnahme an den verbindlichen sonstigen Schulveranstaltungen sind verpflichtend.

Unterrichtsfremde u. verbotene Gegenstände
Geräte und Gegenstände, die den Unterricht, den Erziehungsauftrag, die Ordnung der Schule oder den Schulbetrieb stören, sind untersagt. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist strikt verboten.

Nutzung privater Endgeräte
Um die Persönlichkeitsrechte zu schützen, sind Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen ohne ausdrückliche Erlaubnis der betroffenen Personen und ohne ausschließlichen unterrichtlichen Zweck verboten.

Umgang mit privaten Geräten im Unterricht

  • Zugangsdaten: Sämtliche Zugangsdaten (z.B. Schulnetz, WLAN, Mebis, WebUntis) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Erlaubte Nutzung: Während des Unterrichts dürfen digitale Endgeräte nur zu unterrichtlichen Zwecken und nach ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft benutzt werden.
  • Smartphones: Diese müssen während des Unterrichts ausgeschaltet und an dem von der Lehrkraft festgelegten Aufbewahrungsort(z.B. Handytaschen, Handyboxen) hinterlegt werden. Der Flugmodus ist nicht ausreichend.
  • Private Geräte: Private digitale Endgeräte (z.B. In-Ear-Kopfhörer, Sprachassistenten, Smart Glasses) sind ausgeschaltet in der
    Schultasche zu verstauen. Tablets bilden eine Ausnahme, wobei die Nutzungsregeln im Unterricht zu beachten sind.
  • Haftung: Es wird keinerlei Haftung für Schäden an digitalen Endgeräten oder deren Diebstahl übernommen. 

Analoge Materialien
Auch bei Nutzung eines Tablets müssen analoge Materialien (z.B. Hefte, Bücher, Papier, Stifte,Geodreieck) mitgebracht werden, um auf eventuelle Ausfälle des Tablets vorbereitet zu sein.

Nutzung von Tablets
Die Lehrkraft entscheidet über die Nutzung von Tablets im Unterricht. Bei bestimmten Unterrichtsinhalten (z.B. technischen Zeichnungen) ist es erforderlich, analog zu arbeiten. Tablets sind flach auf dem Tisch liegend und stummgeschaltet zu verwenden.

Kontrolle durch Lehrkräfte
Lehrkräfte dürfen, wie bei anderen schulisch genutzten Medien, auch bei digitalen Endgeräten Einsicht in den Bildschirm und die Einstellungen nehmen, um den Unterrichtsfortschritt sicherzustellen und die Einhaltung gesetzlicher und schulischer Regelungen zu überprüfen.

Vorbereitung und Installation von Apps
Falls im Unterricht Apps wie Classroom Management Tools eingesetzt werden, müssen diese vorab installiert sein.

Konsequenzen bei Verstößen
Bei Zuwiderhandlungen können Gegenstände, einschließlich privater Handys, von der Lehrkraft bis zum Ende des Unterrichts beschlagnahmt werden (vgl. Art. 56 Abs. 5 Satz 4 BayEUG).

Verbot von Mobbing und Missbrauch
Mobbing, Bullying, Beleidigungen und Diffamierungen von Personen in Wort, Bild oder Ton sind
strikt untersagt.

Ordnung im Schulgebäude
Den Anordnungen des Direktorates, der Lehrkräfte und der Hausmeister ist Folge zu leisten. Die Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften auf dem Schulgelände müssen eingehalten werden.
Während der kurzen Pausen darf das Schulgelände aus Gründen des gesetzlichen Unfallschutzes nicht verlassen werden. Der Aufenthalt in den Unterrichtsräumen und Werkstätten ist zu diesen Zeiten ebenfalls grundsätzlich untersagt.
Der Unterricht darf nur mit Erlaubnis der Lehrkraft verlassen werden. In den Praxis- und Laborräumen ist Arbeitskleidung zu tragen. Auch für den Sportunterricht sind geeignete Sportkleidung und saubere Hallensportschuhe mitzubringen. Für Fach- und EDV-Räume gelten gesonderte Bestimmungen.

Parken
Kraftfahrzeuge und Fahrräder dürfen nur auf den freigegebenen Flächen abgestellt werden. Bei Verstößen besteht die Gefahr des Abschleppens. Auf dem Schulgelände ist zudem nur Schritttempo erlaubt. Es gilt die StVO.

Feuerwehrzufahrt, Feueralarm
In den Feuerwehrzufahrten besteht absolutes Halteverbot. Fahrzeuge, welche die Zufahrten und Fluchtwege versperren, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Bei Feueralarm verlassen alle unverzüglich das Schulgebäude auf den vorgeschriebenen Fluchtwegen. Die Fluchtwegpläne hängen in jedem Raum aus. Der Alarmplan wird jährlich in allen Klassen bekannt gegeben.

Schulversäumnisse (§ 20 BaySchO)
Bei Abwesenheit muss man sich rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn, d. h. bis 7.45 Uhr telefonisch, per Mail oder per WebUntis entschuldigen. Die schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von drei Tagen, bei Einzeltagesunterricht innerhalb einer Woche nachzureichen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird die Abwesenheit als unentschuldigt (auch im Zeugnis!) vermerkt.
Bei vorhersehbaren Ereignissen (z. B. Teilnahme an Prüfungen und überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen, amtlichen Vorladungen, wichtigen Familienereignissen) muss rechtzeitig (laut BSO mindestens vier Wochen vorher) ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung gestellt werden. Über diesen Antrag entscheidet die Schulleitung.
Unterrichtsbeurlaubung wird grundsätzlich nicht gewährt für Arzttermine (ausgenommen bei Behandlung einer akuten Erkrankung), Fahrstunden, Fahrprüfungen, dringende Arbeiten im Betrieb, Erholungsurlaub.
Über kurzfristig notwendige Beurlaubungen im Umfang bis zu einem halben Tag entscheidet die Klassenleitung oder die in der Klasse anwesende Lehrkraft.

Haftung
Alle sind zur pfleglichen Behandlung der Einrichtungsgegenstände verpflichtet. Das Schulgebäude und Schulgrundstück sind sauber zu halten. Festgestellte Beschädigungen sind unverzüglich zu melden. Für schuldhafte Verunreinigungen und Sachbeschädigungen wird zum Schadenersatz verpflichtet.
Die Schule haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände. Zur Vermeidung von Diebstählen sollten Bargeld und Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

Verstöße gegen die Hausordnung können mit Ordnungsmaßnahmen gem. Art. 86 BayEUG geahndet werden.
Die Schulleitung der Städt. Berufsschule I Regensburg

Datenschutzhinweise zur Übermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Berufsschulbesuchs

Im Folgenden informieren wir Sie nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen Ihres Berufsschulbesuchs.

1 Verantwortlich für die Datenerhebung ist die

Städtische Berufsschule I Regensburg
Alfons-Auer-Straße 18, 93053 Regensburg
Telefon: 0941 507 3033 
Telefax: 0941 507 3040 
E-Mail: ZWQuZ3J1YnNuZWdlci5uZWx1aGNzJHRhaXJhdGVya2VzLjFzYg==

2 Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Thomas Köckerbauer 
D.-Martin-Luther-Straße 3
93047 Regensburg 
E-Mail: ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR6dHVoY3NuZXRhZA== 
Telefon: (0941) 507 - 2114 
Fax: (0941) 507 - 4119

3 Zweck der Datenübermittlung im Rahmen Ihres Berufsschulbesuchs ist es, folgende externe Stellen über folgende ausbildungsrelevante Sachverhalte zu informieren, soweit die Weitergabe der Daten jeweils erforderlich ist:

  • die Ausbildungsbetriebe über
    • alle ausbildungsbedeutsamen Angelegenheiten,
    • Fehltage und Beurlaubungen, für die der Schule keine Ablichtung der dem Ausbildungsbetrieb vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermittelt wurde,
    • Erziehungs-, Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen,
    • einen deutlichen Abfall der schulischen Leistungen.
  • die Kammern über
    • die Durchschnittsnote gem. § 18 Abs. 1 BSO, wenn Sie die Aufnahme dieser Note in das Berufsabschlusszeugnis beantragen,
  • die entsprechenden Maßnahmeträger (z.B. Fachverbände) über
    • Ihren Namen,
    • die von Ihnen besuchte Fachklasse,
    • Ihren Ausbildungsbetrieb,

um zeitliche Überschneidungen des Berufsschulunterrichts mit Maßnahmen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BSO zu vermeiden.

Rechtsgrundlagen für die Datenübermittlung im Rahmen Ihres Berufsschulbesuchs sind Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e, Abs. 2 DSGVO, Art. 85 Abs. 1a Satz 3 BayEUG, § 25 BSO.

4 Die Verarbeitung Ihrer Daten (Speicherung, Löschung und Vernichtung) im Rahmen Ihres Berufsschulbesuchs richtet sich nach Art. 85 BayEUG i.V.m. §§ 37 ff BaySchO. 

5 Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung informieren:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 Abs. 1 DSGVO).
  • Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen: 

    Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)
    Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München 
    Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München 
    Telefon: 089 212672-0 
    Telefax: 089 212672-50 
    E-Mail: ZWQubnJleWFiLXp0dWhjc25ldGFkJGVsbGV0c3Rzb3A=
    Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, werden wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

6 Angebote der Berufsberatung und Berufsorientierung der Agentur für Arbeit (Schülerdatennorm, § 31a SGB III)

Die Schulen haben die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern bei der Wahl ihrer Bildungsmöglichkeiten zu helfen, und arbeiten dazu u. a. mit der Berufsberatung zusammen (Artikel 78 Absatz 1 und Absatz 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen - BayEUG).

Um im Bedarfsfall eine Beratung durch die Agentur für Arbeit auch nach dem Verlassen der Schule zu ermöglichen, sollen die Schulen gemäß Artikel 85 Absatz 2 Satz 4 BayEUG, der zum 1. August 2023 in Kraft getreten ist, bestimmte Daten von Schülerinnen und Schüler ohne konkrete berufliche Anschlussperspektive an die zuständige Agentur für Arbeit übermitteln, sofern sie nicht widersprechen. Auf dieser Grundlage erfolgt die Übermittlung der Daten von Abbrecherinnen und Abbrechern von Berufsschulen und Berufsfachschulen, die nicht mehr berufsschulpflichtig sind, an die Agentur für Arbeit, sofern diese einer Meldung nicht widersprechen. Dieser Widerspruch ist jederzeit und formlos an die Städt. Berufsschule I, Alfons-Auer-Straße 18, 93053 Regensburg möglich.

Die Schulen sind verpflichtet, erhobene Daten ausschließlich zu den Beratungszwecken des Artikel 78 Absatz 1 BayEUG und dabei insbesondere zum Zweck der Datenübermittlung an die Agentur für Arbeit nach § 31a des Sozialgesetzbuchs (SGB) Drittes Buch (III) zu verarbeiten sowie die Daten nach Zweckerreichung unverzüglich und unwiederbringlich zu löschen.

Weitere Datenschutzinformationen unserer Schule, insbesondere die Kontaktdaten (Ansprechpartner, Datenschutzbeauftragte) und Informationen zu Ihren Rechten, finden Sie in den Datenschutzinformationen unserer Schulhomepage unter https://www.regensburg.de/bs1/meta/footer/datenschutz. Entsprechende Informationen zur Datenverarbeitung durch die Bundesagentur für Arbeit finden Sie auf der Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/datenschutz/datenerhebung .