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BSZ Matthäus Runtinger

Schülerbeförderung BOS

Zuständigkeit (Schülerbeförderung/Kostenfreiheit des Schulwegs)

Bitte beachten Sie: Eine Antragsstellung hat bei der jeweiligen kreisfreien Stadt oder beim jeweiligen Landratsamt zu erfolgen, in dem die Schülerin/der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Da wir im Einzugsbereich unserer Berufsoberschule mehrere zuständige Sachaufwandsträger haben und die Beantragungsprozeduren, -formulare und -abläufe (analog, digital) nicht vereinheitlicht sind, verweisen wir nachfolgend auf die jeweiligen zuständigen Behörden.

Bei konkreten Fragen zur Schülerbeförderung (z.B. Anspruchsberechtigung usw.) wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Sachaufwandsträger

Als Schule können wir lediglich den beabsichtigten bzw. den tatsächlichen Schulbesuch auf dem von Ihnen im Sekretariat vorgelegten und vollständig ausgefüllten Formular bestätigen

Sofern die Schule vom Sachaufwandsträger postalisch noch analoge Tickets/Fahrkarten erhält, werden diese zeitnah nach Erhalt an die Schülerin/den Schüler ausgegeben.