Dienstbefreiung, Fortbildung, Nebentätigkeiten, Teilzeit
Bitte beachten Sie, dass zur Abrechnung von Auslagen immer der Originalantrag mit Originalbelegen eingereicht werden muss. Alle Rechnungen müssen an die Stadt Regensburg adressiert sein.
- Dienstreiseanträge und Anträge auf Reisekostenerstattung müssen ab Mai 2017 über den Workflow im Intranet der Stadt über das Verwaltungsnetz beantragt werden!
- Fortbildungsanträge sind schul/-stadtintern immer notwendig; zusätzlich muss ggf. ein Antrag über FIBS gestellt werden. Ab 25.03.2019 werden diese Anträge ebenfalls nur noch über den Workflow im Intranet der Stadt über das Verwaltungsnetz beantragt werden!