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BSZ Matthäus Runtinger

Mittlerer Schulabschluss

Stand: 14.01.19

Neu: 
Fehlende Noten wegen E = "Entfällt mangels Leistungsnachweises":
Hat ein Schüler mehr als zwei "E" im Zeugnis, kann er keinen MiSchAb erhalten (§ 18, Absatz 2 Satz 2, BSO)

Für die Erteilung des Mittleren Schulabschlusses MiSchAb gelten folgende Voraussetzungen:

  • Notendurchschnitt in allen Pflichtfächern ohne Sport mindestens Note 3,0
    (Achtung neu seit 2016/17: Durchschnittsnote abgeschnitten auf eine Nachkommastelle)
  • Englisch mindestens Note 4 (Link: Was gilt alles als Englisch-Note für Mittleren Schulabschluss?)
  • Erfolgreicher Berufsabschluss (Davon gehen wir in der Regel aus, wenn wir keine gegenteiligen Informationen haben)

Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen erfüllen, können auch rückwirkend ab dem Schuljahr 2010/11 einen Antrag auf die Erteilung des MiSchAb stellen.

Detaillierte Ausführungen auf der KM-Seite: http://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/mittlerer-schulabschluss/berufsschule.html

Der MiSchAb wird von Amts wegen erteilt, wenn der Schüler bisher noch keinen MiSchAb hat.
Die Klassenleitung muss daher bei der Erstellung des Abschlusszeugnisses von sich aus prüfen, ob ein MiSchAb zu vergeben ist.

Der MiSchAb wird außerdem auf Antrag erteilt, wenn der Schüler bereits einen MiSchAb hat und einen entsprechenden (formlosen) Antrag stellt, um z. B. eine bessere Ø-Note als in seinem bisherigen MiSchAb zu erhalten.

  • Befreiungen:
    Ein MiSchAb darf nicht erteilt werden, wenn ein/e Schüler/-in in der letzten Jahrgangsstufe keine Note in Deutsch oder Religion/Ethik als Zeugnisnote bekommen hat (Ausnahme siehe unten!). Auch die (hilfsweise) Übernahme von Zeugnisnoten aus vorangegangenen Jahreszeugnissen ist nicht möglich (Ausnahme: Halbjahresklassen). Läßt sich ein/e Schüler/-in in Deutsch und/oder Religion in der letzten Jahrgangsstufe befreien, darf kein MiSchAb vergeben werden.

    Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur möglich, wenn das Fach von der Schule nicht angeboten wurde (Zusatz N im Notenblatt). Dann kann dies nicht zu Lasten des Schülers gehen und er erhält auch ohne Religionsnote einen MiSchAb.