88. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Energieareal Regensburg Ost, vom 25.02.2025 bis einschließlich 28.03.2025
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeines

Der Bebauungsplan Nr. 290 Energieareal Regensburg Ost erstreckt sich im Wesentlichen auf das Gebiet nördlich der Kremser Straße, östlich des Gewerbe- und Industriegebiet Siemensstraße und südlich der Straubinger Straße im Stadtbezirk Ostenviertel erstrecken.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 290 "Energieareal Regensburg Ost" soll die städtebauliche Entwicklung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Flächen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien - Sonnenenergie" sein.
Zu diesem Zweck führt die Stadt Regensburg eine Änderung des Flächennutzungsplans und parallel dazu, ein Bebauungsplanverfahren durch.
Dabei werden die Bürger im Rahmen der Frühzeitigen Unterrichtung beteiligt.
Während oben genannter Frist steht das Stadtplanungsamt für Auskünfte und Einzelerörterungen zum Flächennutzungsplan zur Verfügung.
Thomas Rötzer
Stadtplanungsamt
Bürger- und Verwaltungszentrum
D.-Martin-Luther-Straße 3
Zimmer: 2.26 BVZ
93047 Regensburg
Bitte beachten Sie, dass sich die Auslegungsräume im 2. Stock des Bürger- und Verwaltungszentrums (Treppenhaus E) befinden.
Bereits vorliegende Planungsunterlagen
Bekanntmachung im Amtsblatt
Hinweis
Die Originalunterlagen können Sie in den Räumen des Stadtplanungsamtes Regensburg einsehen.
Alle Unterlagen geben lediglich den derzeitigen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren bis zum Satzungsbeschluss noch ändern.
Sie sind nicht rechtsverbindlich!
Stadtplanungsamt
D.-Martin-Luther-Straße 1
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo - Mi:
8.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Do:
8.30 - 13.00 Uhr
15.00 - 17.30 Uhr
Fr:
8.30 - 12.00 Uhr
Datenschutz
Die Stadt Regensburg nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich. Die Verarbeitung Ihrer Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art.6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).
Nähere Informationen zu Ihren Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 der DSGVO finden Sie unter https://www.regensburg.de/datenschutz/datenschutzrechtliche-hinweise