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Vierter Teil - Weitere besondere Vorschriften

I S. 649) geändert worden ist, in Ver-bindung mit der Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Strompolizeiverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz vom 15. April 1969 (BGBl. II S. 853) und der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechstverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung des Betriebes von Anlagen vom 31.

Gefunden in: Stadtrecht

Zweiter Teil - Allgemeine Vorschriften

I S. 649) geändert worden ist, in Ver-bindung mit der Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Strompolizeiverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz vom 15. April 1969 (BGBl. II S. 853) und der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechstverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung des Betriebes von Anlagen vom 31.

Gefunden in: Stadtrecht

MINT-Labs Regensburg e.V.

Nicole Litzel Amt für Wirtschaft und Wissenschaft IT-Speicher Bruderwöhrdstraße 15 b Zimmer: 4.06 93055 Regensburg Karte einblenden (0941) 507-2853 (0941) 507-4859 Litzel.Nicole (at) Regensburg.de MINT-Manager Dr.

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Richtlinien für die Vergabe der Sportfördermittel der Stadt Regensburg (Sportförderrichtlinien)* vom 25. November 1999

Im Übrigen gelten die Richtlinien über die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien). 15. Bericht Das Amt für Sport und Freizeit berichtet einmal jährlich dem Sportausschuss über alle vergebenen Sportfördermittel. 16.

Gefunden in: Stadtrecht

Umsetzungsstand "Kinderfreundliche Kommune"

© Oktober 2015: Bewerbungsphase für den Jugendbeirat Ab Oktober 2015 beginnt die Werbung für den neuen Jugendbeirat und mögliche Kandidatinnen und Kandidaten können sich bewerben. Ca 4.700 Jugendliche können vom 15. – 19.2.16 die 21 stimmberechtigten Mitglieder des Jugendbeirates wählen. Der Jugendbeirat besteht aus bis zu 25 ...

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