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ZWEITER TEIL - Bürgerentscheid
(4) Die Stimmabgabe erfolgt geheim. Die Vorschriften der Art. 17, 18 und 20 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz und der §§ 54 bis 58 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung gelten mit Ausnahme des § 56 Abs. 4 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung entsprechend
Gefunden in: Stadtrecht
R_NEXT meets NAWO 2023
Zunächst erklärte er, dass sich die dazu verpflichtet hat, die 17 SDGs der Vereinten Nationen auf kommunaler Ebenen umzusetzen. Dafür ist in Regensburg schon einiges passiert: Zahlreiche Projekte und Initiativen wurden in den letzten Jahren bereits umgesetzt, wodurch die Stadt auch einige Preise, wie z.B. den European Energy Award erhielt.
Gefunden in: r_next
Maiempfang 2019
In einigen Punkten nahm William Penn, jener Essayist aus dem 17. Jahrhundert in seiner Friedensutopie das Europa von heute vorweg. Gerechtigkeit war für ihn die Grundvoraussetzung für den Frieden.
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Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid der Stadt Regensburg (Bürgerentscheidsatzung - BBS) vom 21. Mai 2012
ERSTER TEIL - Bürgerantrag und Bürgerbegehren § 1 Antragsrecht § 2 Ausschluss vom Antragsrecht § 3 Unterschriftenlisten § 4 Eintragungen § 5 Einreichung, Änderung, Rücknahme § 6 Feststellung des Quorums § 7 Datenschutz § 8 Zulässigkeitsentscheidung § 9 Weiteres Verfahren bei Bürgerantrag § 10 Weiteres Verfahren bei Bürgerbegehren § 11 Ratsbegehren, Stichfrage ZWEITER TEIL - Bürgerentscheid ...
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Verordnung der Stadt Regensburg über die von der Anzeige- und Erlaubnispflicht ausgenommenen öffentlichen Vergnügungen vom 11. Dezember 1975
Dezember 1975) Die erläßt auf Grund Art. 19 Abs. 7 Nr. 1 des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes - LStVG - vom 17. November 1956 (BayBS I S. 327) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 1974 (GVBl. S. 753, ber.
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Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg (Entwässerungssatzung - EWS) vom 04. Dezember 1996
Er ist berechtigt, nach Maßgabe der §§ 9 und 14 bis 17 alles Abwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage einzuleiten. (2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch einen Kanal erschlossen werden.
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Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg vom 30. April 2015
Abschnitt Durchführung der Wahl und Feststellung des Wahlergebnisses § 17 Stimmzettel (1) Die Stimmzettel werden in deutscher Sprache abgefasst. (2) Die vom Wahlausschuss zugelassenen Bewerberinnen/Bewerber werden mit Familiennamen, Vornamen in den Stimmzettel aufgenommen
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Prof. Dr. Achim Hubel
In: Curiositas – Jahrbuch für Museologie und museale Quellenkunde Band 16/17, Langenweißbach 2018, S. 193-211 Aufsätze in Fachzeitschriften und Sammelbänden: Ein Fund zur gotischen Plastik in Regensburg.
Gefunden in: Kulturdatenbank
Hausordnung und Hinweise zum Datenschutz
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 Abs. 1 DSGVO). Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Gefunden in: BS1
Ehrenamtsmesse am Haidplatz
Das erfahren Sie in diesem Mini-Workshop! Workshop 4 17 Uhr TDP Raum Nr. 219 der VHS MIT: Katharina Fuchs, Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Bayern ALLTAGSRASSISMUS IM VEREIN SCHLAGFERTIG BEGEGNEN Kennen Sie die Strategien rechtsextremer Gruppen zur Einflussnahme in Vereinen?
Gefunden in: Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement