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Umsetzungsstand "Kinderfreundliche Kommune"
Aus insgesamt 71 Kandidatinnen und Kandidaten wählten die Regensburger Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren ihre 21 Repräsentanten, die zusammen mit den bereits gewählten 4 Jugendbeiräten die Interessen der jungen Bevölkerung vertreten werden.
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Verbandssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf
(2) Die Haushaltssatzung wird im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz amtlich bekanntgemacht. § 17 Deckung des Finanzbedarfs (1) Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Betriebskostenumlage, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen, um seinen laufenden Finanzbedarf zu decken.
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Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg vom 24.05.2017
Der Seniorenbeirat entscheidet dann ohne Mitwirkung der persönlich/des persönlich Beteiligten, ob die Voraussetzungen vorliegen. § 17 HANDHABUNG DER ORDNUNG Die/der Vorsitzende handhabt die Ordnung, erteilt das Wort. § 18 SITZUNGSNIEDERSCHRIFT 1.
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45.2
Das archäologische Jahr in Bayern 2019, 163–166 (mit Martin Schreiner) Neue Spuren vom Klarissenkloster: Ein Grundstein mit Zeitkapsel des 17. Jahrhunderts. Denkmalpflege in Regensburg 15, 2018, 32–45. Wo der Hund begraben liegt. Eine römische Hundebestattung aus Castra Regina.
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Untere Denkmalschutzbehörde
Das archäologische Jahr in Bayern 2019, 163–166 (mit Martin Schreiner) Neue Spuren vom Klarissenkloster: Ein Grundstein mit Zeitkapsel des 17. Jahrhunderts. Denkmalpflege in Regensburg 15, 2018, 32–45. Wo der Hund begraben liegt. Eine römische Hundebestattung aus Castra Regina.
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A) Die Organe der Stadt und Ihre Aufgaben
In Geschäftsbereichen, für die berufsmäßige Stadtratsmitglieder gewählt sind, bedient er/sie sich hierfür grundsätzlich der berufsmäßigen Stadtratsmitglieder (§ 17 Abs. 2). Über Hinderungsgründe unterrichtet er/sie bzw. die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder den Stadtrat oder den Ausschuss unverzüglich
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Verordnung der Stadt Regensburg über den geschützten Landschaftsbestandteil "Orchideenstandort in der Tongrube Dechbetten" vom 30. August 1994
September 1994, geändert durch Verordnung vom 12. Dezember 2001, AMBl. Nr. 51 vom 17. Dezember 2001) Auf Grund von Art. 12 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 4 sowie Art. 26, Art. 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 1 sowie Art. 37 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) erläßt die folgende, mit Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 11.08.1994, Nr. ...
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Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg vom 08. Mai 2014
Berufsmäßige Stadtratsmitglieder § 15 Bestellung § 16 Teilnahme an Sitzungen § 17 Verwaltungsaufgaben VI. Verwaltungsbeiräte/Verwaltungsbeirätinnen § 18 Bestellung, Aufgaben VII. Ortssprecher/Ortssprecherinnen § 19 Rechtsstellung, Aufgaben B) Der Geschäftsgang I.
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Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Unken-Biotop bei der Pfälzer Siedlung" in Regensburg vom 12. September 1980
Oktober 1980, geändert durch Verordnung vom 12. Dezember 2001, AMBl. Nr. 51 vom 17. Dezember 2001) Aufgrund der Art. 9 Abs. 1 bis 4, Art. 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 Satz 1 sowie Art. 37 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG), vom 27.7.1973 (GVBl.
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Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg in Winzer benutzten Grundwassers vom 24. September 1964
November 1974, geändert durch Verordnung vom 12. Dezember 2001, AMBl. Nr. 51 vom 17. Dezember 2001) Auf Grund § 19 Abs. 2 Ziff. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) vom 27.7.1957, BGBl.
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