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Verordnung über das Naturschutzgebiet "Brandlberg" vom 29. März 1996
§ 7 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 7 Abs. 3 Satz 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu hunderttausend Deutsche Mark belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verboten des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 17 oder des § 4 Abs. 2 Nrn. 1 bis 9 dieser Verordnung zuwiderhandelt. § 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. ...
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Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Straßenreinigung der Stadt Regensburg (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 05. Dezember 2006
(2) Gleichzeitig tritt die Straßenreinigungsgebührensatzung vom 7. Dezember 1990 (AMBl. Nr. 51 vom 17. Dezember 1990), zuletzt geändert durch Satzung vom 10. November 2003 (AMBl. Nr. 50 vom 08. Dezember 2003), außer Kraft.
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Verordnung über das Naturschutzgebiet "Südöstliche Juraausläufer bei Regensburg" vom 01. Dezember 1992
§ 7 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 7 Abs. 3 Satz 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verboten des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 17 oder des § 4 Abs. 2 Nrn. 1 bis 8 dieser Verordnung zuwiderhandelt. § 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. ...
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Roßkastanien Zum Goldenen Löwen in Stadtamhof" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 53) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 53 - NatDV 53) vom 11. Juni 1997
Juni 1997, geändert durch Verordnung vom 12. Dezember 2001, AMBl. Nr. 51 vom 17. Dezember 2001) Auf Grund von Art. 9 Abs. 1 bis 3, Art. 45 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 37 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) erläßt die folgende mit Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 06.05.1997, Nr. 820-8627 R/St 7 genehmigte Verordnung: § 1 Schutzgegenstand (1) Die in der ...
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Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungssatzung - BS) vom 04. Dezember 2006
§ 16 Gestaltungsgrundsätze Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. 2. G r a b r e c h t e § 17 Eigentumsverhältnisse Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden
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Verzeichnis der an die städtische Straßenreinigung angeschlossenen Straßen, Wege und Plätze der Reinigungsklasse 3 (zu § 3 der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Regensburg)
-Mihiel-Straße, Minervastraße, Mitterweg, Moosweg Hs.Nr. 17 und 19 - 22, Mörikestraße, Mühlhausener Weg, Münchberger Straße, Münzerweg, Nelkenweg, Neptunweg, Nestroystraße, Nicolaus-Gallus-Straße, Niefangweg, Nittenauer Straße, Obere Regenstraße ab Plankstraße (Südseite) bis Hs.Nr. 3, Osterbergweg, Osterhofener Straße, Ostheim, Otterbachweg, Otto-Prager-Weg, Paracelsusstraße ...
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Stellungnahmen und Veröffentlichungen des Integrationsbeirates
Dennise Okenve Vorsitzende Pressemitteilung zur Bundestagswahl 2021 (veröffentlicht am 17. September 2021) „Hier lebe ich, hier wähle ich“ lautet die aktuelle Kampagne zur Bundestagswahl von AGABY – dem Dachverband der kommunalen Integrationsbeiräte in Bayern.
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Laudationes Stadtfreiheitstag 2018
Laudationes Stadtfreiheitstag 2018 Laudationes am Stadtfreiheitstag 2018 am 17. November 2018 im Historischen Reichssaal © Bilddokumentation - Es gilt das gesprochene Wort - Verleihung der Silbernen Bürgermedaille an Frau Ilse Danziger Mit Magistratsbeschluss vom 30.4.1913 wurde die Silberne Bürgermedaille geschaffen.
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Neujahrsempfang 2018
Vor zwei Jahren haben Regensburger Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren zum ersten Mal ihre eigene Interessensvertretung gewählt, die die Möglichkeit bietet zu erleben, wie Demokratie und Kommunalpolitik funktionieren.
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Verordnung über die Organisation der öffentlichen Hauptschulen in der Stadt Regensburg vom 9. August 2010
(2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Verordnung der Regierung der Oberpfalz über die Organisation der öffentlichen Volksschulen in der , vom 16. März 1998 Nr. 240-5102-R-10 (RABl S. 17); zuletzt geändert mit Verordnung vom 2. Februar 2009 Nr. 43.11.5102-R-19 (RABl S. 14); die Verordnung über die Organisation der öffentlichen Volksschule Sinzing vom 9.
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