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Instandsetzung der Steinernen Brücke
Nach den Forschungen der Archäologen war die Steinerne Brücke wohl ursprünglich sogar 380 m lang und besaß sowohl im Norden auch als im Süden 20 m lange Rampen, die auf das tiefere Geländeniveau hinunterführten. Die sichtbaren Bögen und die Stirnwände der Steinernen Brücke bestehen aus behauenen Steinquadern aus überwiegend Regensburger Grünsandstein und Kalkstein.
Gefunden in: Karteneintrag
Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Japanischen Schnurbaums in der Yorckstr.1" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 57) Naturdenkmalsverordnung Nr. 57 - NatDV vom 07.12.2011
Januar 2012) Auf Grund von Art. 28 Abs. 1 und 2, § 20 Abs. 2 Nr. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), Art. 12 Abs. 1, Art. 51 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 43 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) erlässt die folgende Verordnung: § 1 Schutzgegenstand (1) Der in der auf dem Grundstück Flur-Nr. 3789/32 der Gemarkung Regensburg stehende Japanische Schnurbaum ...
Gefunden in: Stadtrecht
Dultverordnung (DV) vom 7. Dezember 2010
§ 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre. 3.10.1 Geltungsbereich Dultverordnung Zum Download Verordnung 3.10.1 als pdf
Gefunden in: Stadtrecht
Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Regensburg
Unter- und Überbauungen je m² jährlich bis 100,00 20. Erdanker jeglicher Art je Stück auf Dauer bis 750,00 21. Zeitungsautomaten je Stück jährlich 22,00 22.
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen (Bürgerversammlungssatzung - BVerS) vom 25. April 1996
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Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS) vom 13. Dezember 2018
Dezember 2021; geändert durch Satzung vom 28.03.2023, AMBl. Nr. 20 vom 15 Mai 2023; geändert durch Satzung vom 12.12.2024, AMBl. Nr. 52 vom 23. Dezember 2024) Aufgrund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die folgende Satzung: § 1 Gebührenpflicht (1) Die (im folgenden "Stadt") erhebt Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für die damit ...
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Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Regensburg (Stadtarchivsatzung) vom 20. Juni 1988
Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Regensburg (Stadtarchivsatzung) vom 20. Juni 1988 /* Sondercode fuer Stadttecht (tiny + Darstellung im Web) */ #tinymce { /* aus tailwind ... */ ol > li::before { display: table-cell; text-align: left; padding-right: .5em; padding-top: 1rem; } ol > li:first-child:before { padding-top: 0px; } } ...
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS) vom 12. April 2016
(3) Bei Teilnahme mehrerer Geschwisterkinder einer Familie an den Kursen der Musischen Früherziehung ermäßigt sich die Gebühr wie folgt (es zählen nur Geschwister die einen kostenpflichtigen Unterricht besuchen): bei zwei Geschwistern um 10 % der Gebühr für beide Geschwister bei drei Geschwistern um 20 % der Gebühr für alle drei Geschwister bei vier Geschwistern um 30 % der Gebühr ...
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Anlage zu § 4 der Satzung
Kennung Gemarkung Bezeichnung Größe in ha 3 54/30 5310 Prüll Vitusstr. 4 b 0,2941 4 656 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2830 660 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2374 661 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2268 662 ...
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Gebührensatzung - MaSGS) vom 30. April 2024
§ 7 Gebührensatz Die Gebühren betragen für jeden angefangenen Monat des Besuchs der Mittagsbetreuung an Schulen entsprechend der Buchungstage und Buchungszeit: Kurze Gruppe: bei 2 Tagen in der Woche bis 14 Uhr: 30,00€ bei 3 Tagen in der Woche bis 14 Uhr: 45,00€ bei 4 Tagen in der Woche bis 14 Uhr: 60,00€ bei 5 Tagen in der Woche bis 14 Uhr: 75,00€ Verlängerte Gruppe: bei 2 Tagen ...
Gefunden in: Stadtrecht