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6. Naturschutz
August 2007 6.3.1 Gemeindeverordnung zum Schutze eines Naturdenkmales in der (Blutbuche auf dem Grundstück Fl.Nr.105/17 der Gemarkung Prüfening) vom 20. Mai 1965 6.3.2 Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Große Doline auf dem Keilberg" in Regensburg vom 27.
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Datenschutz
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Umsetzungsstand "Kinderfreundliche Kommune"
Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer nutzte die Ausstellungeröffnung am 20. November 2019, um auf die Bedeutung der Kinderrechte hinzuweisen. „Unsere Kinder und Jugendlichen sollen so gut wie möglich aufwachsen, faire Chancen und Teilhabemöglichkeiten erhalten, geschützt sein und ihre Mitspracherechte wahrnehmen können“, betonte Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer.
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B) Der Geschäftsgang
Geschäftsgang der Ausschüsse § 40 Anwendbare Bestimmungen (1) Für den Geschäftsgang der Ausschüsse gelten die §§ 20 bis 39 sinngemäß. (2) Zu den Ausschusssitzungen werden die Ausschussmitglieder und, soweit Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches auf der Tagesordnung stehen, die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder eingeladen.
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Verbandssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf
Die Verbandsmitglieder weisen in ihren Amtsblättern auf diese Veröffentlichung hin. § 20 Besondere Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde (1) Abweichend von § 9 Abs. 1 wird die Verbandsversammlung zu ihrer ersten Sitzung von der Aufsichtsbehörde einberufen.
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Anlage zu § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungsverordnung Verzeichnis der Straßen und Plätze nach Reinigungsklassen
Wunderle-Straße (1) Wutzlhofen (2) Zandtengasse (1) Zechenweg (2) Zeißstraße (2) Zeitlarner Weg (2) Zieblandstraße (2) Ziegetsdorfer Straße (2) Zieroldsplatz (1) Zimmerstraße ausgenommen ab An der Schergenbreite (Südseite) bis Ende (2) Zollerstraße (2) Zur schönen Gelegenheit (1) Zurück zu: "Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in der ...
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Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg (Entwässerungssatzung - EWS) vom 04. Dezember 1996
Nr. 51 vom 24. Dezember 1973), geändert durch Satzung vom 20. Dezember 1979 (AMBl. Nr. 52 vom 24. Dezember 1979) außer Kraft.
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Richtlinien zur Förderung aus dem Verfügungsfonds für Umweltschutzmaßnahmen
Art und Umfang der Förderung 4.1 Die Entscheidung über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Fonds trifft bis zu einem Betrag von 5.000,00 € das Direktorium 3, in allen anderen Fällen der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz. 4.2 Die einmalige Zuwendung beläuft sich grundsätzlich auf maximal 20 % der projektbezogenen Kosten. Ergibt der Verwendungsnachweis eine ...
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Baumpflege
Die Zahl an Bäumen, die jährlich aufgrund städtischer Baumaßnahmen gefällt werden mussten, variierte zwischen 20 und 80 Bäumen in den Jahren 2018 bis 2021. Das sind etwa 0,013 bis 0,05 % des Gesamtbestandes. Die Entscheidung zur Baumentfernung bei städtischen Baumaßnahmen fällt nach dem Vermeidungsprinzip.
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Sonderfonds "Innenstädte beleben"
D.h. die angemeldeten Maßnahmen werden zu 80 Prozent über den Sonderfonds "Innenstäde beleben" durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gefördert, während der städtische Eigenanteil zur Finanzierung bei 20 Prozent liegt. Zielsetzung der Förderung war es, die Innenstädte nach der Corona-Pandemie wieder mit Leben zu füllen und einen positiven Beitrag zur ...
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