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Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Westlich der Bachgasse" vom 02. Mai 1995
Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 144, 152 bis 156 BauGB finden Anwendung. § 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Anlage (Karten sind nicht maßstabsgetreu abgebildet.)
Gefunden in: Stadtrecht
Richtlinien für die Verleihung eines Ehrenblattes der Stadt Regensburg vom 26. März 1981
Einrichtungen des Umweltschutzes bzw. Belange des Zivilschutzes 3. Das Ehrenblatt kann unter Berücksichtigung der Ziffer 2 in den drei Formen nacheinander verliehen werden. 4.
Gefunden in: Stadtrecht
Richtlinien der Stadt Regensburg für das Verfahren bei der Vergabe von Aufträgen "Kunst und Bau" vom 24. November 1994
Über die sich aus diesen Beratungen ergebende Empfehlung der Kommission entscheidet der Kulturausschuß. 3. Jury Fällt die Entscheidung für einen Wettbewerb, schlägt die Kommission dem Kulturausschuß eine Jury vor.
Gefunden in: Stadtrecht
Urkunden (Urkundenstelle)
Rechtsgrundlage Personenstandsgesetz, Kostengesetz, Kostenverzeichnis Dienstleistung online Online-Service – Eheurkunde Online-Service – Sterbeurkunde Online-Service – Geburtsurkunde Online-Service – Lebenspartnerschaftsurkunde Kontakt Sachgebiet Standesamtswesen D.-Martin-Luther-Straße 3 93047 Regensburg Postfach: 11 06 43 93019 Regensburg Karte einblenden ...
Gefunden in: Dienstleistungen
Ehrenamtsmesse am Haidplatz
Und wir probieren aus, wie wir besser gehört werden, in hitzigen Diskussionen deeskalieren, oder auch mal für uns einstehen und Nein sagen können. Workshop 3 15 Uhr und 16.30 Uhr Innenhof TDP MIT: Benno Sawitzki, Business Coach SPONSOREN VERSTEHEN UND GEWINNEN - DARAUF KOMMT ES AN Sponsoren sind keine Spender!
Gefunden in: Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement
Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof vom 1. Juli 2003
Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen. § 3 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden mit Ausnahme von § 144 Abs. 1 BauGB keine Anwendung
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Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw. Altstadtfesten vom 24. Mai 1995
Die für diese Nutzung vorgeschriebenen Genehmigungen erteilen die zuständigen Fachämter. 3. Entgelt Für die Nutzung des Bürgerfestbereichs wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben, das der Finanzierung des kulturellen Programms und der sonstigen Kosten dieser Veranstaltung dient.
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Richtlinien für die Durchführung der Feuerbeschau in der Stadt Regensburg (Regensburger Feuerbeschau-Richtlinien – RFBR) vom 16. Oktober 2000
Durch die Feuerbeschau sind die Voraussetzungen für die zielgerechte Vorbereitung und erfolgreiche Durchführung möglicher Feuerwehreinsätze auch unter Berücksichtigung arbeitsschutzrechtlicher Aspekte (Sicherheit der Einsatzkräfte) sicherzustellen. § 3 Objekte Die Aufstellung der zu überprüfenden Objekte gemäß Tabelle 1 leitet sich von den übergeordneten Schutzzielen der Feuerbeschau ...
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Satzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 18. Juni 2015
(2) Die Tätigkeit der Sing- und Musikschule zielt darauf ab, nur ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst und unmittelbar zu fördern. § 3 Mittelverwendung (1) Die Mittel der Sing- und Musikschule dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
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Tagesaktuelle Hinweise
Das im Kern mittelalterliche Haus dürfte ursprünglich zusammen mit dem Anwesen Keplerstraße 3, auf dessen Südseite ein Turm erkennbar ist, eine Patrizierburg gebildet haben.1540 erfolgte ein wesentlicher Umbau, durch den die heutige Aufteilung in zwei Gebäude entstand.
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