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Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Regensburg vom 28. November 2017

(3) Bei Verwendung von Restmüllsäcken und bei Selbstanlieferung wird die Gebühr mit dem Entstehen fällig (vgl. § 6 Abs. 4 und 5). (4) Bei Leerungen gem. § 5 Abs. 5 wird die Gebühr zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig

Gefunden in: Stadtrecht

Kinderabteilung

► Außerdem findet ihr die Themen und einige Inhalte jeder Eulenpost auch immer digital auf unserer Website unter „Kreatives, Ellas Eulenpost“ zum kostenlosen Download. Sommerleseclub | ab 6 Jahren In den Sommerferien findet auch jedes Jahr der Sommerleseclub statt, bei dem alle Grundschulkinder eingeladen sind, Logbücher zu gestalten und für die große Preisverleihung einzureichen

Gefunden in: Stadtbücherei

Verpflichtungserklärung

Beachten Sie bei der Terminvereinbarung bitte, dass die deutschen Auslandsvertretungen für das Verfahren in der Regel nur Verpflichtungserklärungen akzeptieren, die maximal 3 - 6 Monate alt sind. Gerne können Sie uns die Unterlagen für die Verpflichtungserklärung vorab per Mail einreichen.

Gefunden in: Dienstleistungen

Geschäftsstellen

Indirekt werden die Kosten der Geschäftsstellen daher von den Belegjugend­ämtern getragen (§ 6 der Vereinbarung nach § 78 e Abs. 3 SGB VIII, § 6 Abs. 4 Rahmenvertrag, § 11 der Geschäftsord­nung der Regionalen Kommission Ostbayern).

Gefunden in: ReKo

Häufig gestellte Fragen zum Thema Denkmalschutz

Eingriffe oder Veränderungen an diesen Denkmälern bedürfen der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 DSchG bzw. Art. 7 DSchG. Im Falle von baugenehmigungspflichtigen Vorhaben ist die Erlaubnis nach dem BayDSchG in der Baugenehmigung enthalten.

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Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Regensburg (Regensburger Feuerwehrsatzung - RFwS) vom 10. Oktober 2016

Neu aufgenommenen Mitgliedern soll eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr überreicht werden. § 6 Übertragung besonderer Aufgaben Zur Erfüllung besonderer Aufgaben sind geeignete Feuerwehrdienstleistende zu bestellen (z.B.

Gefunden in: Stadtrecht

Erster Teil - Grundsätzliche Vorschriften

Barbing, überquert die Passauer Straße auf der Verbindung der Südgrenzen der Flst. Nrn. 317/7 und 317/6 Gmkg. Barbing und folgt weiter den Südgrenzen der Flst. Nrn. 317/6, 317/4, 317/3, 317/2, 317/24, 317/23, 317/22, 317/21 Gmkg.

Gefunden in: Stadtrecht

Entwässerungsgenehmigung

Formulare Entwässerungsantrag Entwässerungsantrag Anlage Rückhaltung – Überflutungsnachweis Anzeige Baubeginn für Grundstücksentwässerung Meldung der Fertigstellung der Grundstücksentwässerungsanlage Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung Dokumente Infoblatt - Fertigung von Entwässerungsanträgen Infoblatt - Grundstücksentwässerung ...

Gefunden in: Dienstleistungen

Verordnung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Regensburg-Burgweinting" in der Stadt Regensburg vom 01. Februar 1983

Flurstücke der Gemarkung Barbing, die vollständig im Entwicklungsbereich liegen: Flurstücke Nrn. 327/10, 327/11, 327/13, 327/14, 327/15, 327/16, 327/17, 327/18, 327/19, 327/26, 327/30, 327/35, 327/36, 327/37, 327/38, 329, 329/1, 329/3, 330, 330/2, 331, 332, 332/4, 332/5, 332/6, 333, 334/18, 334/19, 334/24, 334/25, 334/26, 334/30, 334/31, 334/32, 334/33, 334/34, 334/41, 335, 335/1, 335/2, ...

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Fünfter Teil - Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften

) § 10.01 Ausnahmen Die Hafenbehörde kann Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 2.02 Abs. 1 Nr. 6, 2.06 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, 3.14, 3.15 Abs. 1, 4.04 Abs. 1 Satz 1, 4.06 Abs. 1 und 2, 4.08 Abs. 1 und 2, 4.09 Abs. 1 Satz 1 sowie von den Vorschriften des Vierten Teils zulassen, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährdet wird

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