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Fünfter Teil - Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften
) § 10.01 Ausnahmen Die Hafenbehörde kann Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 2.02 Abs. 1 Nr. 6, 2.06 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, 3.14, 3.15 Abs. 1, 4.04 Abs. 1 Satz 1, 4.06 Abs. 1 und 2, 4.08 Abs. 1 und 2, 4.09 Abs. 1 Satz 1 sowie von den Vorschriften des Vierten Teils zulassen, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährdet wird
Gefunden in: Stadtrecht
Geschäftsordnung für den Beirat zur Förderung des Sports in Regensburg (Sportbeirat) vom 01. Juni 2016
Organe des Beirates zur Förderung des Sports § 2 Plenum § 3 Arbeitsausschuss III. Geschäftsgang § 4 Sitzungen § 5 Anträge § 6 Abstimmung § 7 Sitzungsniederschrift IV. Schlussbestimmungen § 8 Anwendung der Geschäftsordnung und der Gemeindeordnung I.
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der „Pappelallee auf dem Oberen Wöhrd“ als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 58) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 58 - NatDV 58) vom 26.02.2020
(2) Die Befreiung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. § 6 Zuwiderhandlungen (1) Nach § 304 des Strafgesetzbuches (gemeinschädliche Sachbeschädigung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer rechtswidrig Naturdenkmäler beschädigt oder zerstört.
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Japanischen Schnurbaums in der Yorckstr.1" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 57) Naturdenkmalsverordnung Nr. 57 - NatDV vom 07.12.2011
(2) Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. § 6 Zuwiderhandlungen (1) Nach § 304 des Strafgesetzbuches (gemeinschädliche Sachbeschädigung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer rechtswidrig Naturdenkmäler beschädigt oder zerstört.
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung der Stadt Regensburg über das Naturdenkmal "Unterislinger Eichen" (Naturdenkmal Nr. 50) vom 26. Mai 1993
(3) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße belegt werden, wer entgegen Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG und § 6 die dort vorgeschriebene Anzeige nicht unverzüglich erstattet. § 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des Naturdenkmales "Wutzlhofener Eiche" (Naturdenkmal Nr. 51) vom 04. Februar 1994
(3) Im übrigen gilt Art. 49 Abs. 3 BayNatSchG entsprechend. § 6 Anzeigepflicht Gemäß Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG hat der Eigentümer und Besitzer des Naturdenkmales dieses zu überwachen und erhebliche Mängel und Schäden unverzüglich der - untere Naturschutzbehörde - anzuzeigen
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Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Große Doline auf dem Keilberg" in Regensburg vom 27. Juni 1980
S. 562) erläßt die folgende mit Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 6. Juni 1980 Nr. 820-8631.1 R/St 2 genehmigte Verordnung: § 1 Schutzgegenstand Das in der Gemarkung Schwabelweis der gelegene große Schauerloch wird unter der Bezeichnung "Große Doline auf dem Keilberg" in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als flächenhaftes Naturdenkmal geschützt
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Die Stadt Regensburg trauert um Christa Meier
Ich werde sie sehr vermissen.“ Die Stadt legt zum Gedenken an Christa Meier ein Kondolenzbuch aus. Eine Eintragung ist am 4, 5. und 6. Dezember 2024 sowie am 9. und 10. Dezember 2024 jeweils von 10 bis 16 Uhr im Alten Rathaus, 1. Obergeschoss, möglich.
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Neuer Technischer Bereich
Innovationsquartier ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne Teilbereiche Neuer Technischer Bereich Neuer Technischer Bereich Fläche für vielfache Nutzung Auf dem Gebiet des ehemaligen neuen Technischen Bereichs entstehen Sportpark Ost mit Hallenbad und Leichtathletiktrainingshalle Städtische Sportanlage Ost mit Fußball- und Bolzplatz der 6-gruppige Kindergarten an der Guerickestraße ist ...
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Park-Ausnahmegenehmigung
Erforderliche Unterlagen Lageplan mit Eintragung des genauen Einsatzortes Fristen/Dauer keine Fristen Gültigkeitszeitraum anlassabhängig Wichtige Hinweise formloser Antrag auf Park-Ausnahmegenehmigung Gebühren 20,00 € bei Wohnungs- oder Geschäftsumzug 150,00 € für sonstige Park-Ausnahmegenehmigung 15,00 € für Umschreibung Datenschutz Amt für öffentliche Ordnung und ...
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