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Verordnung der Stadt Regensburg für die Durchführung von Veranstaltungen in Regensburger Sportanlagen (Sportanlagen-Verordnung - SV) vom 29. Juli 2008
(5) Durch frühzeitigen Einlass der Besucher/Besucherinnen sind vermeidbare Ansammlungen außerhalb der Sportanlagen und damit mögliche Störungen zu vermeiden. (6) Ergibt sich bereits im Kartenvorverkauf eine ausverkaufte Sportanlage, so ist auf diese Situation über die örtlichen Medien aufmerksam zu machen
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Satzung über die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Benutzungssatzung - MFEBS) vom 12. April 2016
(4) Die Beaufsichtigung der Kinder erfolgt nur innerhalb der Öffnungszeiten. § 6 Regelmäßiger Besuch Die Musische Früherziehung kann die Bildungs- und Erziehungsaufgaben nur dann sachgemäß erfüllen, wenn das Kind die Einrichtung regelmäßig besucht.
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Satzung der "Georg-Hegenauer-Stiftung" vom 20. Juli 2000
Die einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt. § 6 Stiftungsorgane, Stiftungsverwaltung (1) Die Stiftung wird durch Organe der gemäß den für diese geltenden gesetzlichen Vorschriften verwaltet und vertreten.
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Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterszeit in der Stadt Regensburg (Sicherungsverordnung) vom 20. Juni 2011
(2) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann die Stadt die Aufteilung der Sicherungsarbeiten nach Gesichtspunkten der Billigkeit regeln. Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. § 6 Befreiungen und besondere Regelungen (1) In Fällen, in denen die Vorschriften dieser Verordnung zu einer erheblichen unbilligen Härte führen würden, die dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung der ...
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Satzung der Maria Speiseder Stiftung vom 21.06.2021
(2) Sämtliche Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. § 6 Stiftungsverwaltung Die Stiftung wird von den Organen der verwaltet und vertreten. § 7 Satzungsänderungen, Umwandlung und Aufhebung der Stiftung (1) Satzungsänderungen sind zulässig, wenn sie zur Anpassung an veränderte Verhältnisse geboten erscheinen.
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Satzung der Franz-Katharina-und-Jutta-Moll-Stiftung in Regensburg vom 23. Juli 2020
(2) Sämtliche Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. § 6 Stiftungsverwaltung Die Stiftung wird durch die Organe der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung, rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Regensburg, verwaltet und vertreten
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Richtlinien zur Förderung des Leistungs- und Spitzensports und für herausragende Sportveranstaltungen vom 28. April 2016
Die Auszahlung der Mittel erfolgt grundsätzlich an den Verein bzw. Verband. 6. Inkrafttreten Die Richtlinien wurden vom Stadtrat am 28. April 2016 beschlossen und treten zum 01.
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Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Regensburg (Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung - FwKS) vom 14.12.2023
(5) Aufwendungs- und Kostenersatz wird nicht erhoben, wenn Personal und/oder Gerät aus Gründen, die der Kostenpflichtige nicht zu vertreten hat, nicht zum Einsatz gekommen sind. (6) Die haftet für Schäden, die sich bei Inanspruchnahme von Leistungen nach Absatz 2 ergeben nur, wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der , eines gesetzlichen ...
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Satzung für die Jugendhilfe der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 20. Dezember 2002
Vermögen, das diese Werte übersteigt, darf nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. § 6 Inkrafttreten Die Satzung tritt ab 01.01.2003 in Kraft.
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Tabelle 2
Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung und für den Rauch- und Wärmeabzug a) Feuerlöscher - Anzahl / Art X - Prüfplakette / -bescheinigung (Nachweis) X Sachkundiger - Beschilderung X b) Wandhydranten - Prüfplakette / -bescheinigung (Nachweis) X Sachkundiger - Vollständigkeit und Ausstattung X ...
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