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Erster Teil - Grundsätzliche Vorschriften

Dann verläuft sie entlang den Südgrenzen der Flst. Nrn. 317/8 und 317/7 Gmkg. Barbing, überquert die Passauer Straße auf der Verbindung der Südgrenzen der Flst. Nrn. 317/7 und 317/6 Gmkg.

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über die Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke, Einfriedungen und die Begrünung baulicher Anlagen in der Stadt Regensburg (Freiflächengestaltungssatzung – FGS) vom 03. Februar 2020

(3) Die Regelungen des Abs. 1 gelten nicht in Gewerbe- und Industriegebieten und nicht für Terrassentrennwände. § 7 Vorgärten Die Vorgärten der Gebäude zwischen wegemäßiger Erschließungsanlage und Gebäudekante sind zu begrünen.

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung der Stadt Regensburg über das Überschwemmungsgebiet an der Donau von Flusskilometer 2.372,105 bis Flusskilometer 2.387,660 und am Regen von Flusskilometer 0,000 bis Flusskilometer 4,855 auf dem Gebiet der Stadt Regensburg vom 04. August 2015

Oktober 2010, GVBl S. 727) bleiben unberührt. § 7 Befreiungen (1) Die kann von den Verboten und Beschränkungen des § 5 eine Befreiung erteilen, wenn der Hochwasserschutz nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt ist oder überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung der Stadt Regensburg über den geschützten Landschaftsbestandteil "Weintinger Hölzl mit Aubach, Islinger Mühlbach und Qellgebiet Graben In der Au" vom 10. Mai 1994

unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen, die zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leben, Gesundheit oder bedeutende Sachwerte erforderlich sind, 7. notwendige Unterhaltungsmaßnahmen an bestehenden unter- und oberirdischen Leitungen; die Maßnahmen sind aber 4 Wochen vor Beginn schriftlich der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen, 8.

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung der Stadt Regensburg für die Durchführung von Veranstaltungen in Regensburger Sportanlagen (Sportanlagen-Verordnung - SV) vom 29. Juli 2008

. § 7 Die Verordnung der für die Durchführung von Veranstaltungen in Regensburger Sportanlagen (Sportanlagen-Verordnung - SV) vom 03.

Gefunden in: Stadtrecht

Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg vom 16. Dezember 1976

November 2023) Abschnitt I Allgemeine Bedingungen § 1 Gegenstand § 2 Besichtigung § 3 Verhalten § 4 Anordnungen für den Einzelfall § 5 Haftung Abschnitt II Benutzung in besonderen Fällen § 6 Erlaubnis § 7 Benutzung außerhalb der Sammlungsgebäude § 8 Versagen der Erlaubnis § 9 Zurücknahme der Erlaubnis § 10 Behandlung der Sammlungsbestände § 11 Reproduktionsvorlagen § 12 Kopien § 13 ...

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RUBINA: Ein Haus für Umwelt- und Energiebildung für Regensburg

In direkter Nähe zu Universität und OTH entsteht für rund 14 Millionen Euro ein multifunktionales Haus für Energie- und Umweltbildung. Spatenstich für das RUBINA am 7. Juni 2019 © Bilddokumentation 7. Juni 2019 Im Juni 2019 haben die Bauarbeiten für ein einzigartiges Leuchtturmprojekt für Energie- und Umweltbildung in Regensburg begonnen.

Gefunden in: Bei uns 507

Satzung für die "Städtischen Bühnen" Regensburg als gemeinnütziger "Betrieb gewerblicher Art" der Stadt Regensburg vom 26. November 1999

In diesem Rahmen überläßt der Betrieb das Gebäude Bismarckplatz 6 und 7 mit anschließenden Nebengebäuden Drei-Mohren-Straße 4 und 6 an das Kommunalunternehmen "Theater Regensburg" ausschließlich für Zwecke der Theaternutzung oder sonstiger kultureller bzw. künstlerischer Nutzung

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung der Stadt Regensburg über die von der Anzeige- und Erlaubnispflicht ausgenommenen öffentlichen Vergnügungen vom 11. Dezember 1975

Dezember 1975) Die erläßt auf Grund Art. 19 Abs. 7 Nr. 1 des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes - LStVG - vom 17. November 1956 (BayBS I S. 327) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg (Entwässerungssatzung - EWS) vom 04. Dezember 1996

(3) Die Befreiung nach Abs. 1 und 2 kann befristet, unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Die Befreiung ist widerruflich. § 7 Sondervereinbarung (1) Ist der Eigentümer nicht zum Anschluss oder zur Benutzung berechtigt oder verpflichtet, so kann die Stadt durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen

Gefunden in: Stadtrecht