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Satzung der Stadt Regensburg für den Smart-City-Beirat (Smart-City-Beiratssatzung - SCBS)
Die Wahlperiode beträgt drei Jahre. Wiederwahl in Folge ist möglich. (7) Der Sprecher/die Sprecherin vertritt den Smart-City-Beirat nach außen. (8) Die Amtszeit des Smart-City-Beirates dauert vor dem Hintergrund der Bedeutung des Themas für die zunächst auf unbestimmte Zeit an.
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Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Regensburg (Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung - KiTBS) vom 05.05.2021
Bei freiwerdenden Plätzen erfolgt die Reihenfolge ihrer Aufnahme nach der für die Einrichtungsart geltenden Matrix mitsamt dazugehörigem Punktesystem (vgl. Abs. 3). (7) Vormerkungen für das übernächste Betreuungsjahr werden in der jeweiligen Einrichtung nicht angenommen
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Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12. Juni 1997
(4) Die Entschädigung der Mitglieder des Naturschutzbeirates erfolgt gem. § 7 Verordnung über die Naturschutzbeiräte vom 16. November 2006 (GVBl. S. 926). Sie beträgt jedoch mindestens 30,00 € je Mitglied und Sitzung
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Allgemeine Benutzungs- und Abonnementbedingungen für das Theater Regensburg Anstalt des öffentlichen Rechts vom 20. Juli 2000
Die Anzahl der Umtauschmöglichkeit richtet sich nach der Platzmieten- und Abonnementreihe und ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Mietreihe Anzahl Vorstellungen Anzahl Umtauschmöglichkeiten A-H, S, Z, Y je 12 4 J, R je 10 3 N 7 bis10 3 L, T je 5 2 W Anzahl Neuproduktionen 3 X, M, P, Q Anzahl Neuproduktionen 3 Konzert ...
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Satzung des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf für die Benutzung seiner Abfallentsorgungsanlagen vom 14. Dezember 2005
Nr. 16 vom 27. August 2007, Satzung vom 2. Mai 2008, RABl. Nr. 7 vom 30. Mai 2008, Satzung vom 22. Dezember 2009, RABl. Nr. 1 vom 15. Januar 2010, Satzung vom 27. August 2012, RABl.
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Geschäftsordnung für den Beirat zur Förderung des Sports in Regensburg (Sportbeirat) vom 01. Juni 2016
Geschäftsgang § 4 Sitzungen § 5 Anträge § 6 Abstimmung § 7 Sitzungsniederschrift IV. Schlussbestimmungen § 8 Anwendung der Geschäftsordnung und der Gemeindeordnung I.
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der „Pappelallee auf dem Oberen Wöhrd“ als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 58) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 58 - NatDV 58) vom 26.02.2020
. § 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Karte zu Naturdenkmal Pappelallee Zum Download Verordnung 6.3.13 als pdf Service
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Energieeffiziente Straßenbeleuchtung in Regensburg
Regensburg hat diese Lampen bis 2016 weitgehend und bis 2018 endgültig ausgemustert. Abschnitt 6, 7, 8 und 9 - hier werden Leuchten ausgetauscht, die seit 30 bis 40 Jahren im Einsatz sind und nicht mehr als effizient gelten (BMU-Förderung - Genehmigung ist bereits erteilt).
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Japanischen Schnurbaums in der Yorckstr.1" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 57) Naturdenkmalsverordnung Nr. 57 - NatDV vom 07.12.2011
. § 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des Naturdenkmales "Wutzlhofener Eiche" (Naturdenkmal Nr. 51) vom 04. Februar 1994
(2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 Ziffern 1 bis 7 dieser Verordnung zuwiderhandelt. (3) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren ...
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