Suche auf regensburg.de
Allgemeine Benutzungs- und Abonnementbedingungen für das Theater Regensburg Anstalt des öffentlichen Rechts vom 20. Juli 2000
Die Anzahl der Umtauschmöglichkeit richtet sich nach der Platzmieten- und Abonnementreihe und ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Mietreihe Anzahl Vorstellungen Anzahl Umtauschmöglichkeiten A-H, S, Z, Y je 12 4 J, R je 10 3 N 7 bis10 3 L, T je 5 2 W Anzahl Neuproduktionen 3 X, M, P, Q Anzahl Neuproduktionen 3 Konzert ...
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf für die Benutzung seiner Abfallentsorgungsanlagen vom 14. Dezember 2005
Nr. 16 vom 27. August 2007, Satzung vom 2. Mai 2008, RABl. Nr. 7 vom 30. Mai 2008, Satzung vom 22. Dezember 2009, RABl. Nr. 1 vom 15. Januar 2010, Satzung vom 27. August 2012, RABl.
Gefunden in: Stadtrecht
Geschäftsordnung für den Beirat zur Förderung des Sports in Regensburg (Sportbeirat) vom 01. Juni 2016
Geschäftsgang § 4 Sitzungen § 5 Anträge § 6 Abstimmung § 7 Sitzungsniederschrift IV. Schlussbestimmungen § 8 Anwendung der Geschäftsordnung und der Gemeindeordnung I.
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der „Pappelallee auf dem Oberen Wöhrd“ als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 58) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 58 - NatDV 58) vom 26.02.2020
. § 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Karte zu Naturdenkmal Pappelallee Zum Download Verordnung 6.3.13 als pdf Service
Gefunden in: Stadtrecht
Energieeffiziente Straßenbeleuchtung in Regensburg
Regensburg hat diese Lampen bis 2016 weitgehend und bis 2018 endgültig ausgemustert. Abschnitt 6, 7, 8 und 9 - hier werden Leuchten ausgetauscht, die seit 30 bis 40 Jahren im Einsatz sind und nicht mehr als effizient gelten (BMU-Förderung - Genehmigung ist bereits erteilt).
Gefunden in: Artikel
Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Japanischen Schnurbaums in der Yorckstr.1" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 57) Naturdenkmalsverordnung Nr. 57 - NatDV vom 07.12.2011
. § 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des Naturdenkmales "Wutzlhofener Eiche" (Naturdenkmal Nr. 51) vom 04. Februar 1994
(2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 Ziffern 1 bis 7 dieser Verordnung zuwiderhandelt. (3) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren ...
Gefunden in: Stadtrecht
Anlage zu § 4 der Satzung
Kennung Gemarkung Bezeichnung Größe in ha 3 54/30 5310 Prüll Vitusstr. 4 b 0,2941 4 656 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2830 660 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2374 661 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2268 662 ...
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg (Marktsatzung – MarktS) vom 31. Mai 2010
November 1987 (AMBl. Nr. 49 vom 7. Dezember 1987, zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Dezember 2001, AMBl. Nr. 51 vom 13. Dezember 2001) außer Kraft.
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung über das Naturdenkmal "Baumensemble Hängebuche-Blutbuche" vom 02. April 1992
§ 6 Anzeigepflicht Gemäß Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG haben die Eigentümer und Besitzer des Naturdenkmals dieses zu überwachen und erhebliche Mängel und Schäden unverzüglich der - Untere Naturschutzbehörde - anzuzeigen. § 7 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder ...
Gefunden in: Stadtrecht