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Medienbestand der Fachstelle Gewaltprävention

Weinheim und München: Juventa *LAMNEK, Siegfried 1999: Theorien abweichenden Verhaltens. München: Wilhelm Fink Verlag. 7. Auflage *OLWEUS, Dan 1995: Gewalt in der Schule. Was Lehrer und Eltern wissen sollten - und tun können.

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Kulturführer im CD-Format

In acht, auch unabhängig voneinander zu betrachtenden Kapiteln erleben Sie einen spektakulären virtuellen Spaziergang durch das wiedererstandene Judenviertel. Die Kosten betragen € 7,- Erhältlich im Kulturamt © Grafik: Heike Jörss Das Alte Reich und der Reichstag in Regensburg / The Old Empire – Ein Führer durch das Reichstagsmuseum Im Alten ...

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Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) vom 30. März 1994

Alle Zuwendungen werden ihrer Art und Höhe nach nur entsprechend den zur Verüfung stehenden Haushaltsmitteln gewährt. 7. Wird eine Zuwendung zu den laufenden Betriebskosten gewährt, können bei getätigten Investitionen nur die Abschreibungssätze nach der "AfA Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter" des Bundesministeriums der Finanzen als zuwendungsfähig anerkannt werden, nicht ...

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Verordnung über die Organisation der öffentlichen Grundschulen in der Stadt Regensburg vom 9. August 2010

Grundschule Königswiesen: Teil des Stadtgebietes von Regensburg, begrenzt im Norden durch die Bahnlinie Regensburg-Ingolstadt bis zur Abzweigung der Bahnlinie Regensburg-Nürnberg, dieser folgend bis zur Kumpfmühler Brücke, im Osten beginnend an der Kumpfmühler Brücke, durch die Bischof-Wittmann-Straße und die Augsburger Straße bis zur Einmündung des Autobahnzubringers, diesem 550 m nach ...

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Satzung der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung in Regensburg (EWR) vom 01. Mai 2002

(3) Die kann gegen Kostenerstattung durch die Stiftung eigene Bedienstete mit der Verwaltung der Stiftung betrauen; diese Bediensteten sollen dem evangelisch-lutherischen Bekenntnis angehören. § 7 Anwendung kommunalrechtlicher Vorschriften, Verwaltungskosten (1) Soweit in der Satzung nicht anderes bestimmt ist, erfolgt die Verwaltung der Stiftung nach den kommunalrechtlichen ...

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Satzung der Stadt Regensburg über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Wohnraumzweckentfremdungssatzung - ZeS) vom 20. Juni 2024

(3) Ein verlässliches Angebot zur Errichtung von Ersatzwohnraum liegt vor, wenn sich seine öffentlich-rechtliche Zulässigkeit aus prüfbaren Unterlagen ergibt und der/die Antragsteller/in glaubhaft macht, dass er bzw. sie das Vorhaben finanzieren und umsetzen kann. § 7 Genehmigung gegen Entrichtung von Ausgleichszahlungen (1) Im Einzelfall kann auch durch eine einmalige oder ...

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ERSTER TEIL - Bürgerantrag und Bürgerbegehren

Auf Wunsch der vertretungsberechtigten Personen erteilt die Stadt jederzeit Auskunft über den Stand der Prüfung und über die Zahl der gültigen und ungültigen Eintragungen. § 7 Datenschutz (1) Die Stadt wertet die Unterschriftenlisten nur insoweit aus, als dies zur Feststellung der erforderlichen Unterschriftenzahl nach § 6 notwendig ist.

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Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung von Gaststätten in der Altstadt vom 25. Mai 1993

Das Auslegen von Teppichen oder sonstigen Bodenbelägen sowie das Anbringen von Podesten ist außer im Sinne der Ziffer 6.4 nicht zulässig. 7. Lagerung der Möblierung Tische, Stühle sowie sonstiges zulässiges Mobiliar sind außerhalb der Bewirtschaftungszeit möglichst täglich in der Gaststätte oder auf anderem Privatgrund (keinesfalls Rettungswegen) zu lagern.

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Anlage zur Kostensatzung für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Regensburg

. § 50 Abs. 3 TKG mindestens 50 EUR höchstens 500 EUR 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 70 Reinigung und Reinhaltung des Gemeindegebietes 702 Stadtentwässerung 7020 Verwaltungsakte nach Ortsrecht 10 bis 10.000 EUR 7021 Überprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen, ...

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B) Der Geschäftsgang

Eine Teilnahme an Wahlen mittels Ton-Bild-Übertragung ist nicht möglich (Art. 47a Abs. 1 Satz 6 GO). (7) Bei Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung zu einer nichtöffentlichen Sitzung haben die zugeschalteten Gemeinderatsmitglieder dafür Sorge zu tragen, dass die Übertragung in ihrem Verantwortungsbereich nur von ihnen wahrgenommen wird (Art. 47a Abs. 5 GO).

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