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Satzung der Margarete und Karl Nagel Stiftung in Regensburg vom 15. März 2018
Diese hat es unter Beachtung des Stiftungszwecks unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden. § 9 Grabpflegeverpflichtung Die Grabstätte der Stifter ist auf Kosten der Stiftung im Rahmen des steuerrechtlich Zulässigen dauernd zu pflegen und solange zu erhalten, wie dies rechtlich und tatsächlich möglich ist
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Energieeffiziente Straßenbeleuchtung in Regensburg
Einsparung: 41,42 KW pro Jahr und 55,49 t CO² pro Jahr Abschnitt 9: Ersetzen von Ansatzleuchten mit Leuchtstofflampen L 58 W/U, L 40 W, NA 40 W im Jahr 2020 Im Jahr 2020 wurden 1330 Leuchten umgerüstet.
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Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Höhenrücken östlich des Ortsteiles Sallern" vom 31. Mai 1991
§ 6 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 12 Abs. 3 und Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Landschaftsbestandteil zerstört, verändert oder in sonstiger Weise einem Verbot des § 3 Ziffer 1 bis 10 zuwiderhandelt
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Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungssatzung - BS) vom 04. Dezember 2006
An einer Sammelgrabstätte (§ 7 Abs. 2 Nr. 5 und § 9 Abs. 1 Satz 2) kann kein Grabrecht erworben werden. Ein Grabrecht kann nur an eine Person vergeben werden
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Kulturelles Kalenderblatt im Frühling
März 2021 Der Frühling und seine Magie – besonders zu sehen in den Kunstwerken der 9. und 10. Klassen und auch bei mancher Pflanze. 19. März 2021 Verliere nie die Hoffnung! Zumindest ist morgen schon wieder Wochenende!
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Job und Geld
Empfehlung für die Höhe des Taschengelds Das Amt für Jugend und Familie hält zur Zeit folgende Taschengeldsätze für angemessen: bis 6 Jahre bis 1,50 Euro wöchentlich 7 - 8 Jahre 2,50 Euro wöchentlich 9 - 10 Jahre 14,00 Euro monatlich 11 - 12 Jahre 19,00 Euro monatlich 13 - 14 Jahre 28,00 Euro monatlich 15 - 16 Jahre 38,00 Euro monatlich 17 Jahre 45,00 Euro monatlich 18 ...
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Erster Teil - Grundsätzliche Vorschriften
II S. 259), die zuletzt durch Artikel Nr. 13 der Verordnung vom 19.12.1975 (BGBl. I 1976 S. 9) geändert worden ist, sowie auf Grund des § 27 Abs. 1 und 2 und des § 46 des Bundeswasserstraßengesetzes vom 2.
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Neubau Hauptfeuerwache
Abbau des Funkmasts Mitarbeiter der Höhenrettung wagten sich in schwindelerregende Höhen, um den Funkmast auf dem Turm der alten Hauptfeuerwache abzubauen. Impressionen vom Abbruch - 9. Dezember 2016 Zustand Ende Oktober/Anfang November 2016 Impressionen von der alten Feuerwache Eine Dokumentation der alten Feuerwache aus dem April 2016 Service
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Abteilung Stadtarchiv
Für den Lesesaal des Stadtarchivs gelten folgende Regelungen: Die Lesesaal-Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 10-16 Uhr, Freitag 9-12 Uhr. Um eine Vorbereitung ihrer Anfrage zu gewährleisten, wird eine Archivbenützung erst nach bestätigter Voranmeldung per Telefon oder E-Mail empfohlen (stadtarchiv (at) regensburg.de; 0941-507-1457 oder -1458).
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45.1
Für den Lesesaal des Stadtarchivs gelten folgende Regelungen: Die Lesesaal-Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 10-16 Uhr, Freitag 9-12 Uhr. Um eine Vorbereitung ihrer Anfrage zu gewährleisten, wird eine Archivbenützung erst nach bestätigter Voranmeldung per Telefon oder E-Mail empfohlen (stadtarchiv (at) regensburg.de; 0941-507-1457 oder -1458).
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