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Haushaltsrede Stadtrat Christian Janele, CSB
Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, stellen wir uns ein „Regensburger Model“ vor, bei dem von dem ortsüblichen Mieten die derzeit bei knapp 9 Euro liegen, 15 bis 20 % abgezogen werden, also 7,20 Euro bleiben. Bei der jetzigen niedrig Zins-Phase ist dies ohne weiteres zu realisieren.
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Satzung der Dr. Wunderle-Auer-Stiftung vom 04.08.2021
Diese hat es, unter Beachtung des Stiftungszwecks, unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden. § 9 Erblasserandenken (1) Das Familiengrab Auer auf dem Dreifaltigkeitsberg muss dauerhaft gepflegt und erhalten werden
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Verordnung über die Benutzung der Hafenanlagen in Regensburg (Hafenordnung Regensburg) vom 14. Februar/31. Juli 1985
II S. 259), die zuletzt durch Artikel Nr. 13 der Verordnung vom 19.12.1975 (BGBl. I 1976 S. 9) geändert worden ist, sowie auf Grund des § 27 Abs. 1 und 2 und des § 46 des Bundeswasserstraßengesetzes vom 2.
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Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg vom 08. Mai 2014
Der Oberbürgermeister/ Die Oberbürgermeisterin 1. Aufgaben § 9 Vorsitz im Stadtrat § 10 Leitung der Stadtverwaltung, Allgemeines § 11 Einzelne Aufgaben § 12 Vertretung der Stadt nach außen § 13 Abhalten von Bürgerversammlungen 2.
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Geschäftsordnung für das Stadtentwicklungsforum der Stadt Regensburg vom 24. Juli 1997
(8) Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder oder deren Stellvertreter/innen. (9) Beschlüsse des Stadtentwicklungsforums werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt
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ZWEITER TEIL - Bürgerentscheid
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung zu Bürgerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid vom 18. Juni 2001 (AMBl Nr. 28 vom 9. Juli 2001) außer Kraft. Zurück zu: "Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid der (Bürgerentscheidsatzung - BBS) vom 21.
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Satzung der Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung vom 14.05.2024
Das Grabnutzungsrecht für die Grabstätte wurde bereits zu Lebzeiten der Stifter auf die Stiftung übertragen. § 9 Satzungsänderungen, Umwandlung und Aufhebung der Stiftung: (1) Satzungsänderungen sind zulässig, soweit sie zur Anpassung an veränderte Verhältnisse geboten erscheinen.
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Benutzungsordnung und Entgeltregelung für die Stadtbücherei Regensburg "Benutzungsordnung Stadtbücherei (BüBO)" vom 24. Juli 2008
Solange ein/e Benutzer/in mit der Rückgabe von Büchern und sonstigen Medien in Verzug ist oder geschuldete Kosten nicht entrichtet hat, kann er/sie von der weiteren Benutzung ausgeschlossen werden. 9. In-Kraft-Treten Diese Regelung tritt am 1. September 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung und Entgeltregelung für die Stadtbücherei vom 1.
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Verzeichnis der an die städtische Straßenreinigung angeschlossenen Straßen, Wege und Plätze der Reinigungsklasse 3 (zu § 3 der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Regensburg)
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